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Erwin Mohr in hochrangiger EU-Funktion bestätigt

Bregenz -  Der Vizepräsident des Vorarlberger Gemeindeverbandes, Erwin Mohr, wurde von regionalen und lokalen Vertretern aus der gesamten Europäischen Union wieder in das Präsidium des EU-Ausschusses der Regionen gewählt. Mohr vertritt im Präsidium die Interessen der 2.345 Gemeinden des Österreichischen Gemeindebundes und damit über 5 Millionen Bürger.

Der Ausschuss der Regionen (AdR) wahrt die Interessen aller Länder, Regionen, Städte und Gemeinden der Europäischen Union in Brüssel. Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Ministerrat, in dem die 27 EU Mitgliedstaaten vertreten sind, sind verpflichtet, den AdR in den für Regionen und Städte relevanten Politikbereichen anzuhören, z.B. Bildung, Verkehr oder Umweltschutz. Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages kann der Ausschuss neue EU-Vorschriften auch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten, wenn sie lokale und regionale Interessen zu stark beeinträchtigen. Nach der Erneuerung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission hat im Februar auch für den Ausschuss der Regionen eine neue Mandatsperiode für die Jahre 2010-2015 begonnen.

Der Wolfurter Altbürgermeister und Gemeinderat ist seit 2008 AdR-Mitglied und sieht die Wiederwahl ins Präsidium des EU-Gremiums als Anerkennung seiner langjährigen Tätigkeit im Österreichischen Gemeindebund: “Immer mehr wichtige und weitreichende Entscheidungen werden von EU-Gremien getroffen. Damit auch Anliegen und Bedenken von Gemeinden Gehör finden, werde ich mich deutlich zu Wort melden. Wichtige Bereiche meiner Arbeit sind Regionalpolitik, ländliche Entwicklung, Landwirtschaftsförderung, Lebensmittelsicherheit, Klimaschutz, Energiewende, Verkehrspolitik und nicht zuletzt auch Wachstum und Beschäftigung. Meine Zusammenarbeit mit Vertretern der lokalen und regionalen Ebene aus allen Mitgliedsländern funktioniert hervorragend.”

Wie werden die österreichischen AdR-Mitglieder nominiert?

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Ausschuss der Regionen ist gemäß EU-Vertrag ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft (z.B. Landtagsabgeordneter oder Gemeinderat) oder die politische Verantwortlichkeit gegenüber einer gewählten Versammlung (z.B. Mitglied einer Landesregierung). Die 344 Mitglieder des Ausschusses sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern werden auf Vorschlag der Mitgliedsstaaten für fünf Jahre ernannt.

Die Zusammensetzung der österreichischen Delegation im Ausschuss der Regionen ist in Artikel 23c der Bundesverfassung geregelt, in der es heißt: “Die österreichische Mitwirkung an der Ernennung von Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und deren Stellvertretern hat auf Grund von Vorschlägen der Länder sowie des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes zu erfolgen. Hierbei haben die Länder je einen, der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund gemeinsam drei Vertreter vorzuschlagen.”

Die Länder und die kommunalen Spitzenverbände leiten die Liste mit den vorgeschlagenen Mitgliedern an die Bundesregierung weiter, die diese wiederum dem EU-Ministerrat zur Beschlussfassung vorlegt.

Weitere Informationen über die österreichische Delegation im AdR 2010-2015 finden Sie auf der AdR-Website.

 

     

Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Seine 344 Mitglieder aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungs­prozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompe­tenzen missachtet werden.

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