Gestern sagten Zeugen von beiden Seiten bis in die Abendstunden aus, wie der Deal ihrer Ansicht nach gelaufen ist. Im Jahr 2005 schloss die Vorarlberger Gebietskrankenkasse mit der Bank Austria einen Quanto-Snowball Swap-Deal ab. Ein risikobehaftetes Spekulationsgeschäft wie beide heute wissen. Als sich die gewählte Absicherungsform immer negativer entwickelte, stieg die Kasse aus. Zu Unrecht, behauptet die Bank und fordert einen Auflösungs- oder Barwert in der Höhe von 2,3 Millionen Euro. Lange versuchte man sich außergerichtlich zu einigen, doch nun scheint es wahrscheinlich, dass dieser Streit alle Wege geht, die das Rechtssystem bietet.
Finanzierung
Am Beginn der sechsstündigen Verhandlung diskutierte man über Tonbandmitschnitte, die Aufschluss über die Vertragsverhandlungen geben könnten. Um sich das Anhören zu ersparen, werden sie jetzt abgeschrieben. Dann wurde der erste Zeuge, der damals zuständige Bankangestellte in den Zeugenstand gerufen. In der Treasury-Sales-Abteilung war er zuständig für Kunden, die sich für Zins- und Währungsrisiko-Management interessierten. Durch den Eingang von Beiträgen und den Anfall von Ausgaben ergibt sich regelmäßig ein kurzfristiger Finanzierungsbedarf bei der Kasse. Man habe ausführlich über Zinsersparnis- und Optimierungsprodukte gesprochen, informiert und aufgeklärt, so der Zeuge. Ich merkte an den Fragen, dass mein Gegenüber die Produkte verstand und beurteilen konnte. Ein Anlegerprofil, das die Risikobereitschaft des Kunden dokumentieren soll, sei nicht erstellt worden. Sie wissen, dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist, hakt Dietmar Czernich, Vertreter der VGKK, nach. Abweichend von der ersten Aussage beschreibt der ehemalige Finanzleiter der Krankenkasse die damalige Situation. 2004 habe er erstmals Informationen über Swaps erhalten. Mit dem speziellen Bereich von Geschäften habe er zuvor nie zu tun gehabt. Wir haben der Bank gesagt, was die Kasse zur Absicherung der Fonds benötigt, erklärt der ehemalige Kassenangestellte.
Widerspruch
Der Kassenangestellte gibt darüber hinaus an, dass er den Unterschied zwischen Zinsabsicherung und Zinsoptimierung nie erklärt bekam. Ich habe immer wieder gesagt, dass dieses unser erstes Swap-Geschäft ist und dass wir hierfür im Hause keine Kompetenz besitzen, so der Zeuge der Beklagten. Weiters führt er aus, dass der Experte ihm versprochen hätte, ihn über gefährliche Entwicklungen zu informieren. Eine Warnung sei nie gekommen, selbst als die Werte im Keller waren. Für so blauäugig hält Günther Riess, Vertreter der Bank, den Ex-Finanzleiter nicht. Er als Jurist hätte den Rahmenvertrag mit zu begutachten gehabt und Teile des Vertrages nie beanstandet. Der nächste Gerichtstermin ist am 12. November. Anberaumt ist der Prozess wieder von 13.30 bis 18 Uhr. Insgesamt müssen fünf Zeugen sowie ein Gutachter gehört werden.
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