Es war ein Geschenk bleibt die Bregenzerin bei ihrer Aussage. Fest steht bislang nur, dass ihr der Onkel vier Sparbücher übergab. Insgesamt waren dies knapp 44.000 Euro. Nimm sie. Wenn mir was passiert, möchte ich, dass Du die Bücher hast, soll er damals gesagt haben. Der Onkel habe dies so wollen, weil er keinen guten Kontakt zu seinen Kindern gehabt habe und diese sich auch nicht um ihren Vater gekümmert hätten, so die Beschuldigte. So nahm sie die Bücher an sich. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die Bücher nur zur Verwahrung aushändigen und nicht sein Vermögen verschenken wollte. An einem Sommertag kam der Betagte nicht mehr von einer Fahrradausfahrt zurück. Er war schwer gestürzt und in der Folge im Krankenhaus verstorben. Zwei Tage später behob die Angeklagte das Geld von den Sparbüchern des Verstorbenen. Sie hat uns kein Wort gesagt, empört sich die Tochter. Erst die leeren Sparbuchhüllen in der Wohnung hätten sie stutzig gemacht, so die Zeugin weiter. Fünf Zeugen werden einvernommen, und bald wird klar, wer auf welcher Seite steht. Meine Kinder würden mit dem Geld nur Drogen kaufen, soll der Verstorbene gesagt haben. Diese Aussage wiederum empört die Kinder.
Ausgang offen
Mit dem Geld kaufte die Beschuldigte gemeinsam mit einem Angehörigen ein kleines Boot. Mein Onkel hätte das eine gute Sache gefunden, ist sie überzeugt. Sie sieht darin kein Unrecht, denn sie hatte die Sparbücher, bekam das Losungswort anvertraut und beteuert, die rechtmäßige Besitzerin des Geldes gewesen zu sein. Die Anklagebehörde glaubt nach wie vor, dass hier nicht geschenkt, sondern nur vorübergehend anvertraut wurde. Ob das Gericht die Frau als Betrügerin verurteilt oder freispricht, wird sich zeigen. Weitere Zeugen müssen nun aussagen.
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