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Emil wurde aus Landeskrankenhaus Feldkirch entlassen

Emil Karg aus Vorarlberg, der Anfang August mit einem offenen Rücken auf die Welt gekommen ist, hat vor einigen Tagen gemeinsam mit seiner Mutter das Landeskrankenhaus Feldkirch verlassen können.

Emil ist ein Vitalbündel, er hat die medizinischen Eingriffe, die wegen seiner Behinderung notwendig waren, gut verkraftet und bereits ein halbes Kilo an Gewicht zugelegt“, freuen sich die Eltern Sabine und Andreas Karg aus Lochau. „Dafür möchten wir uns bei allen Beteiligten am Landeskrankenhaus Feldkirch bedanken. Wir haben uns in dieser schwierigen Phase bestens betreut gefühlt“, so die Kargs. Bei den beiden Operationen wurden der Verschluss des offenen Rückens sowie die zum Druckausgleich notwendige Ableitung des Hirnwassers sichergestellt, dessen Zirkulation durch die Missbildung des Rückens unterbrochen war. „Die Eingriffe sind ohne Komplikationen verlaufen, alle entsprechenden Therapiemaßnahmen sind bereits in die Wege geleitet“, sagt Emils Vater.

Emils offener Rücken wird medizinisch als Myelo-Meningo-Cele (MMC) bezeichnet. Durch die Pränatal-Diagnostik konnte das Ausmaß der Fehlbildung am Rücken (Spina bifida) bereits im vierten Monat der Schwangerschaft festgestellt werden. „Dadurch waren wir rechtzeitig in der Lage, die idealen Voraussetzungen für die weitere Betreuung nach seiner Geburt zu schaffen“, erklärt der betreuende Arzt Peter Schwärzler, Leiter des Stufe III Zentrums für Fetalmedizin am LKH Feldkirch. Es bestehe weiterhin Anlass zur Hoffnung, das Ausmaß seiner Behinderung eingrenzen zu können.

Klage zum richtigen Zeitpunkt

Emil hat bereits vor seiner Geburt für Schlagzeilen gesorgt. Mit Unterstützung seiner Eltern, Primararzt Peter Schwärzler und Rechtsanwalt Paul Sutterlüty, klagte erstmals ein Ungeborener die Republik auf sein Recht auf Ehre und Achtung der Menschenwürde, da der gesamte Unterhalt eines Kindes mit seiner Behinderung vom Obersten Gerichtshof (OGH) im Sinne des Schadenersatzrechtes als „Schaden“ gewertet wurde.

Die Klage und die Idee dahinter zielen nicht auf Geld ab, sondern sollen eine Änderung der geltenden Rechtslage bewirken. Denn durch die derzeit gängige Rechtsprechung besteht die Gefahr, dass der Umgang unserer Gesellschaft mit ungeborenen Menschen mit Behinderung mangels klarer gesetzlicher Grundlage zunehmend durch die Anwendung des Schadenersatzrechtes geregelt wird. „Wir plädieren an den Gesetzgeber, den Hilferuf des OGH ernst zu nehmen und diese Problematik zu beseitigen“, so Schwärzler und Sutterlüty unisono. Denn es sind bereits zwei weitere Gerichtsverfahren in Österreich angekündigt, bei denen die Eltern von behinderten Kindern Schadenersatz über die gesamten Aufwendungen wegen eines unterbliebenen Schwangerschaftsabbruches einfordern werden („wrongful birth“). „Die Geburt und damit die Existenz eines Menschen mit einer Behinderung darf aber nie und nimmer einen Schaden im Sinne des Schadenersatzrechts darstellen. Behinderte und nicht behinderte Kinder müssen als gleichwertig angesehen werden, die Grundrechte müssen auch für Ungeborene gelten“, halten die Initiatoren der Klage Schwärzler und Sutterlüty fest. Der Gesetzgeber ist dringend angehalten, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um der aktuellen Entwicklung entgegen zu wirken. Damit soll die Rolle von ungeborenen Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft gestärkt und die Ehre und Würde dieser Menschen geschützt werden.

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