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Einsatz von Kinderbeiständen soll gesetzlich geregelt werden

Schwarzach - Der Einsatz von Kinderbeiständen bei schwierigen Obsorgefällen oder Besuchsrechtsstreitigkeiten soll künftig die Regel sein. Justizministerin Berger kündigte eine Gesetzesinitiative dazu an.

Richter sollen in solchen Fällen Experten bestellen können, die dann die Vertretung der Kindesposition übernehmen. In den letzten eineinhalb Jahren wurde bereits ein entsprechendes Modellprojekt erprobt. Mit der neuen gesetzlichen Regelung soll der Kinderbeistand in ganz Österreich eingesetzt werden können, bisher war das nur in vier Bundesländern der Fall.

In Vorarlberg sei die Pilotphase gut verlaufen, so Klaus Dünser vom Institut für Sozialdienste (Ifs) auf VOL Anfrage. Es wurden laut Dünser bisher zehn Kinder betreut. Das Pilotprojekt verlief mit begleitender Forschung.

Die Entscheidung über die Einsetzung trifft der Richter, unter Umständen auch auf Antrag des Kindes. Rechtsmittel dagegen sollen nicht möglich sein. Gerechnet wird von Berger mit rund 300 Fällen pro Jahr, der Kostenaufwand betrüge dann 300.000 Euro.

Dass sich für den Kinderbeistand eine parlamentarische Mehrheit finden lässt, ist die Justizministerin überzeugt. Schon beim Modellversuch habe es von allen Fraktionen positive Resonanz gegeben.

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