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D/USA: Motassadeq kein Terrorzellen-Mitglied

Nach neuen Angaben aus den USA war der in Hamburg als mutmaßlicher Terrorhelfer vor Gericht stehende Mounir El Motassadeq kein Mitglied der Terrorzelle um Mohammed Atta.

Das ergibt sich aus einem Fax des US-Justizministeriums an das Gericht vom Mittwoch. Motassadeq habe von den Vorbereitungen der Anschläge am 11. September 2001 in New York (World Trade Center) und Washington (Pentagon) nichts gewusst, heißt es in einer Zusammenfassung von Aussagen der möglichen Terror-Drahtzieher Ramzi Binalshibh und Chalid Scheich Mohammed.

Aus Sicht der Anklage in Hamburg kannte und unterstützte Motassadeq die Pläne der Hamburger Zelle um den Todespiloten Atta aber sehr wohl und habe sich der Beihilfe zum Mord an mehr als 3.000 Menschen schuldig gemacht. Motassadeq war 2003 bereits zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof kippte das Urteil aber wegen Lücken bei der Zeugenbefragung.

Scheich Mohammed sagte in der Zusammenfassung von Verhör-Protokollen des US-Justizministeriums, Motassadeq habe „keine Rolle bei den Anschlägen gehabt“. Nach Binalshibhs Angaben nahm Motassadeq ebenso wie dessen in Hamburg freigesprochener Landsmann Abdelghani Mzoudi an anti-amerikanischen Diskussionen in der Atta-Wohnung teil. Aber „Motassadeq waren die Aktivitäten der Terrorzelle nicht bekannt“, wird Binalshibh zitiert.

Der Hamburger Richter sagte, „wir müssen überlegen, was daraus folgt“. Die Aussagen würden in Ruhe analysiert. Motassadeq hatte am Dienstag durch seine Anwälte erklären lassen, er habe von den geplanten Terror-Attacken am 11. September 2001 nichts gewusst. Er sei auch nie Mitglied der Atta-Terrorgruppe gewesen.

Der Hamburger Prozess gilt als symptomatisch für den oft als mangelhaft bezeichneten Willen zur Kooperation der USA bei Verfahren außerhalb des eigenen Landes. Unmittelbar zum Beginn der Neuauflage des Hamburger Prozesses hatten die US-Behörden am Dienstag zwar ihre Hilfe zugesagt, eine direkte Zeugenbefragung des in US-Gewahrsam vermuteten Binalshibh oder anderer Gefangener lehnte Washington aber weiterhin kategorisch ab.

In dem Brief des US-Justizministeriums an das deutsche Justizministerium bekräftigten die USA folglich ihr Interesse an der Geheimhaltung von eigenen Ermittlungsergebnissen und machten dabei klar, dass Binalshibh als Zeuge nicht zur Verfügung steht. Auch detaillierte Inhalte aus Vernehmungsprotokollen könnten dem Hanseatischen Oberlandesgericht nicht zur Verfügung gestellt werden. „Das Justizministerium hat die Pflicht, seine Quellen und Methoden zu schützen“, hieß es in dem Brief. Die USA sagten aber zu, Fragen über die Vernehmungsergebnisse zu beantworten, die im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens gestellt worden waren. „Der Zugang zu inhaftierten feindlichen Kämpfern und den als geheim eingestuften Vernehmungsprotokollen könnte die Vernehmungen stören“, hieß es in dem Schreiben weiter. Die USA machten keine Angaben, welche islamistischen Kämpfer in den USA in Haft sind und welche Aussagen sie in Vernehmungen gemacht haben.

Zweifel an Aussagen

Die Anklage im Hamburger Prozess gegen den mutmaßlichen Helfer der Attentäter vom 11. September 2001, Mounir el Motassadeq, hat Zweifel an den neuen Informationen von zwei in den USA inhaftierten Al-Kaida-Anführern angemeldet. „Hier werden Leute geschützt“, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft in dem Prozess, Walter Hemberger, am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters in einer Verhandlungspause am zweiten Prozesstag im neu aufgerollten Verfahren gegen den Marokkaner Motassadeq. Man könne die Aussagen „nicht als bare Münze nehmen“. Der Wahrheitsgehalt in den Aussagen der mutmaßlichen Chefplaner der Anschläge, Ramzi Binalshibh und Khalid Scheich Mohammed, könne angezweifelt werden. Darauf habe schon das US-Justizministerium in seinen Schreiben an das Gericht hingewiesen.

Zuvor hatte das Gericht einen Brief der US-Behörde verlesen, in dem Aussagen von Binalshibh und Khalid Scheich Mohammed wiedergegeben werden. Demnach war Motassadeq nicht von den in den USA inhaftierten Al-Kaida-Anführern über die Anschläge informiert gewesen.

Motassadeq war in Hamburg als weltweit erster Angeklagter wegen Beteiligung an den Anschlägen zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber später mit der Begründung auf, die Regierungen der USA und Deutschlands hätten möglicherweise entlastende Zeugenaussagen nicht zur Verfügung gestellt. Im April 2004 kam Motassadeq unter Auflagen aus dem Gefängnis frei. Das Verfahren gegen ihn wird nun vor einem anderen Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamburg neu aufgerollt.

Der Verteidiger von Motassadeq, Josef Gräßle-Münscher, rechnet nicht mit einer Verurteilung seines Mandanten. „Ich denke, es läuft auf einen Freispruch hinaus“, sagte er am Rande der Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht am Mittwoch. In einem Fax hatte das US-Justizministerium zuvor Aussagen des mutmaßlichen Terrordrahtziehers Ramzi Binalshibh zitiert, wonach Motassadeq nicht über die Anschläge von 11. September 2001 informiert war.

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