Wie “News” aus dem dem Nachrichtenmagazin vorliegenden Dokument zitiert, begehre Dürr-Anwalt Felix Klement nicht nur die “Feststellung der Unwirksamkeit eines Vereinsausschlusses”, sondern auch die “Ausstellung einer ÖSV-Mitgliedskarte (Austria-Ski-Card) und einer Fis-Lizenz”. Klement stütze sich in seiner Argumentation darauf, dass die Weigerung des ÖSV, Dürr eine FIS-Lizenz auszustellen, “faktisch eine Disziplinarstrafe in Dopingangelegenheiten” darstelle.
Dem Langläufer werde “dadurch über die Dauer der verhängten und mittlerweile abgelaufenen Dopingsperre hinaus die Ausübung des Langlaufsports verunmöglicht”. Schließlich sei es aufgrund der “Monopolstellung” des ÖSV so faktisch nicht mehr möglich, den Leistungssport wieder aufzunehmen. “Der Vereinsausschluss sowie die Weigerung der Ausstellung einer Fis-Lizenz ist gesetz- und sittenwidrig.”
Dürrs Fall wurde just am Schlusstag der Olympischen Winterspiele 2014 von Sotschi publik. Bei einer Trainingskontrolle in Österreich vor dem olympischen 50-km-Rennen war bei ihm EPO nachgewiesen worden. Die FIS verhängte eine Zweijahressperre, seine Ergebnisse seit September 2013 wurden gestrichen. Bis zum heurigen Sommer waren strafrechtliche Ermittlungen wegen Dopingbetrugs gelaufen. Das Verfahren wurde schließlich im Juli diversionell erledigt, weil der vorher unbescholtene Dürr sich geständig gezeigt und Schadensgutmachung geleistet hatte.
Vor Dürr hatten auch schon Olympiasieger Christian Hoffmann und der Skandal um die Langläufer und Biathleten bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin für einen erheblichen Reputationsschaden gesorgt. Zuletzt wurde im März 2016 mit Harald Wurm ein ÖSV-Langläufer wegen eines Dopingvergehens für vier Jahre bis Dezember 2019 gesperrt.
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