Eigenkonsum, Alkohol und ein aufwendiger Lebensstil waren
nach Aussage des Angeklagten Grund für das Abgleiten in die Kriminalität.
Es war für den 24jährigen Feldkircher bereits das zweite mal, dass er wegen
eines Suchtgiftdeliktes vor Gericht stand. Das erste mal war er allerdings
mit einer teilbedingten Strafe davon gekommen. Dieses mal hatte An- und
Verkauf von “Achtern”, “Tauben” und “Stones” sowie der Schmuggel von
insgesamt einem Kilogramm Speed ernstere Konsequenzen.
Zwar gab der Angeklagte an, dass seine früheren Angaben hinsichtlich der
konkreten Mengen falsch gewesen seien. In Wirklichkeit habe er in weit
geringerem Umfang Pillen an Kollegen und Bekannte verkauft. Zwei Zeugen,
ehemalige Freunde, belasteten den Angeklagten allerdings massiv. “Die
Größenordnungen stimmen”, so einer der Zeugen der selbst wegen
Suchtgiftvergehen in Haft sitzt.
Angesichts des möglichen Strafrahmens von 15
Jahren eine “relativ milde” Strafe. Erschwerend wirkte sich auch der
Umstand aus, daß das Suchtgift zum Teil an Jugendliche weitergegeben wurde
und daß der Verkauf nicht nur zur Finanzierung des Eigenbedarfs getätigt
wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Von Gerda Zimmermann
(Bild: AP)
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