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Deutschland: Gesundheitsreform in Kraft

Die erste Stufe der umstrittenen Gesundheitsreform ist am Sonntag in Kraft getreten. Sie bringt ein Rückkehrrecht für Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben.

Auch einige neue Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind inbegriffen. Erst ab 2009 kommen mit dem Gesundheitsfonds, einem Basistarif für Privatversicherte und einer allgemeinen Versicherungspflicht weitere Umwälzungen.

Seit dem 1. April gilt das Rückkehrrecht zunächst für ehemals gesetzlich Versicherte, die aus dem Schutz herausgefallen sind. Ab 1. Juli gilt das Rückkehrrecht auch in der Privaten Krankenversicherung, die Menschen ohne Schutz in einen Standardtarif aufnehmen muss. Von diesem Rückkehrrecht profitieren Schätzungen zufolge rund 200.000 Menschen. Wer künftig seine Kassenbeiträge nicht zahlt, fällt nicht mehr automatisch raus. Er hat aber nur Anspruch auf Notfallbehandlung.

Ebenfalls in den nächsten Wochen startet die Einführung neuer Tarifmodelle. Einige davon müssen die Kassen anbieten, darunter Hausarzttarife. Andere dürfen sie anbieten, wenn sie wollen, darunter Selbstbehalte und Rückerstattungen, wenn man nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus geht.

Einige Leistungen, die bisher nur freiwillig von den Kassen übernommen wurden, sind künftig Pflichtprogramm. Dazu zählen Mutter-Vater-Kind-Kuren. Auch der Rechtsanspruch auf Reha-Leistungen für Ältere ist neu. Empfohlene Impfungen müssen ebenfalls von der Kasse übernommen werden. Patienten mit schweren selten Krankheiten können sich künftig auch ambulant bei Spezialisten in der Klinik behandeln lassen. Andererseits werden Kosten nach Komplikationen bei Schönheitsoperationen oder Piercings künftig nicht mehr voll übernommen.

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