Ausgerissene Schneestangen sind, weil sie der Sicherheit dienen, eine schwere Sachbeschädigung. Wer Germknödel oder Gulasch nicht bezahlt, muss mit einer Betrugsanzeige rechnen. Und wer Ski klaut, wird ebenso wegen Diebstahls angezeigt, wie der Ladendieb im Supermarkt.
Vorsicht auf der Piste
Auch auf der Rodelbahn und auf der Schipiste sollte man ein wenig aufpassen. Übersieht man einen Menschen und verletzt ihn, steht fahrlässige Körperverletzung im Raum. Kümmert man sich nicht darum, geht es um „Imstichlassen eines Verletzten“ oder – wenn man die Verletzung nicht verursacht hat – um „Unterlassung der Hilfeleistung“. Wochenendspaß ist in Ordnung, doch alles mit Maß, Ziel und etwas Rücksicht, sonst drohen auch beim Wintersport strafrechtliche Konsequenzen.
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