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Denz bewirbt sich als Landespolizeidirektor

Denz: "Ich nehme an dem Wettbewerb um den Landespolizeidirektor teil."
Denz: "Ich nehme an dem Wettbewerb um den Landespolizeidirektor teil." ©VN/Heyer
Die Vorbereitungen für die Reorganisation zur Landespolizeidirektion laufen auf Hochtouren.


Es ist die größte Behördenreform der zweiten Republik. Durch eine Änderung des Bundesverfassungsgesetzes und des Sicherheitspolizeigesetzes werden österreichweit 31 Behörden zu nur noch neun Landespolizeidirektionen zusammengelegt. Hierzulande laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren.

„Am 1. Jänner 2013 oder bereits etwas früher könnte es in Vorarlberg so weit sein“, erklärt Landespolizeikommandant Siegbert Denz, der von der „Verschlankung“ unmittelbar betroffen ist. Seine Stelle und die des Sicherheitsdirektors Hans-Peter Ludescher werden zu der Geschäftsführer-Position des Landespolizeidirektors zusammengeführt. Im Sommer erfolgt die Ausschreibung. Ob sich Denz bewirbt? „Ich werde an dem Wettbewerb teilnehmen“, bejaht er im VN-Gespräch. Dem Vernehmen nach soll sich auch Ludescher für die Stelle interessieren. Derzeit weilt er allerdings im Urlaub und war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Entscheidung über Besetzung

Die Entscheidung, wer Landespolizeidirektor wird, obliegt dem Landeshauptmann und der Innenministerin, die den Direktor im Einvernehmen küren werden. Im September soll die gesamte Ebene der Geschäftsführung besetzt sein. Erst dann werden weitere Ausschreibungen getätigt. Ein entsprechendes Raumkonzept wurde im Gebäude der Sicherheitsdirektion in der Bahnhofstraße 45 in Bregenz bereits umgesetzt. „Teilweise gab es Umbauarbeiten und Büros wurden adaptiert. Einzelne Abteilungen werden noch zusammengeführt. Die räumliche Umstellung schaffen wir hier sehr gut“, berichtet der 49-jährige Denz, der von der Reorganisation überzeugt ist. Schließlich würde Vorarlberg auch personell davon profitieren. Einige neue Arbeitsplätze werden geschaffen.

Innerhalb der neuen Organisation der Landespolizeidirektion werden dem Geschäftsbereich A vor allem operative Aufgaben zugeteilt, während dem Geschäftsbereich B die behördlichen Themen zugewiesen werden. Die Polizeiinspektionen sind von der Verwaltungsreform nicht betroffen.

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