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Das gleicht einem Berufsverbot

Einer pflichtversicherten Patientin werden Massagen verordnet. Die Chefin der Massagepraxis teilt ihr mit, dass sie leider warten muss. Der Grund: Neue Gesetze.

Vier gekündigte Mitarbeiter, die nicht mehr ins Schema des neuen Heilmasseurgesetzes passten. Wie berichtet dürfen Masseure nur noch dann an Kranken arbeiten, wenn sie als Heilmasseure gelten. Um das zu sein, müssten gewerbliche Masseure wie Klaus Bartunek oder Marcel Stark trotz entsprechender Ausbildung und langjähriger
Berufserfahrung sündteure Aufschulungen im Ausmaß von 875 Stunden
absolvieren. Oder sie dürfen künftig nur noch gesunde Personen behandeln.

„Aber dafür haben wir nicht vier Jahre gelerntÔ, ärgert sich Stark über ein Gesetz, das seiner Ansicht nach einem glatten Berufsverbot gleich. Der Unmut ist verständlich. Denn Masseure mit einer Ausbildung von 210 Stunden wurden sofort Heilmasseuren gleichgestellt. Die gewerblichen Masseure fühlen sich aber auch gegenüber Physiotherapeuten benachteiligt. Mit nur 185
massagespezifischen Ausbildungsstunden erhalten diese eine
Berufsberechtigung, für die der gewerbliche Masseur eine Aufschulung von 1675 Stunden absolvieren muss. Dabei kommt ein gewerblicher Masseur allein während seiner Lehr- und Praktikumszeit auf rund 5000 Massagestunden.

Diese Ungereimtheiten im neuen Gesetz lassen sich nach Ansicht von Bartunek und Stark nur mit Lobbyismus begründen, der vor allem auf Kosten jener Patienten gehe, die sich keine Privatversicherung leisten können, und jüngere Kollegen hart treffe. Weil die meisten über keine Direktabrechnung mit der Gebietskrankenkasse verfügen, wird ihnen die Anerkennung als freiberufliche Heilmasseure verweigert. Marcel Stark will, wie andere auch, den abschlägigen
Bescheid der Bezirkshauptmannschaft mit Hilfe eines Rechtsanwaltes bekämpfen, zumal es sich dabei um eine provisorische Bestimmung handelt.

Der junge Klauser sieht in seinem Beruf hierzulande vorerst keine Zukunft. Er bleibt am Akutkrankenhaus Grabs in der Schweiz, wo er seit 13 Jahren als stellvertretender Leiter der Physiotherapie arbeitet. Klaus Bartunek dachte sogar schon ans Aufhören, nachdem er keine Heilgymnastik und Atemtherapie mehr durchführen darf. „Aber nach zwanzig Jahren alles aufgeben ist doch nicht so einfach”, hat der Lustenauer gemerkt. Jetzt will er sich um die Weiterführung dieser Anwendungen bemühen. Ein Strohhalm. Aber er greift danach.

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