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Das geplante Staatsschutzgesetz: Ermächtigungen, Pflichten und Beschränkungen

Mikl-Leitner will nicht nur das Staatsschutzgesetz verschärfen, sie will auch die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene neu diskutiert sehen.
Mikl-Leitner will nicht nur das Staatsschutzgesetz verschärfen, sie will auch die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene neu diskutiert sehen. ©APA
Wien. Das vom Innenministerium in Begutachtung geschickte neue Staatsschutzgesetz sieht neue Ermächtigungen für die Beamten des Verfassungsschutzes vor. Im Gefolge feiert auch die Vorratsdatenspeicherung eine Wiederkehr - Innenministerin Mikl-Leitner will eine Wiedereinführung diskutieren.

Aber auch eine Informationspflicht gegenüber den Staatsspitzen bei möglichen Bedrohungen ist nun verankert. Mehr Beschränkungen soll es künftig beim Zugang zu sensiblen Daten geben.

Vorratsdaten: Mikl-Leitner für Wiedereinführung

Für Aufregung sorgte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) weiters in der Diskussion über das neue Gesetz. Sie würde gerne über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung reden, eventuell auch als nationalen Alleingang ohne eine EU-Regelung. Es wäre “klug, wenn wir hier in Österreich diese Diskussion starten würden”, sagte sie am Dienstag in der “ZiB 2”. Für die Ermittlungsarbeit würde dies “Vorteile” bringen, “weil es darum geht, Spuren zu sichern”.

EuGH hob Richtlinie auf

Auf EU-Ebene, wo der EuGH die ursprüngliche Richtlinie aufgehoben hatte, werde das Thema derzeit “auf die lange Bank” geschoben. Mit Verweis auf Deutschland, wo wiederholt ein nationaler Alleingang ventiliert wurde, fände sie es aber angebracht, über eine österreichische Lösung nachzudenken.

Mit dem jüngst präsentierten Entwurf für das Staatsschutzgesetz habe dies nicht direkt etwas zu tun, betonte die Innenministerin, die Vorratsdatenspeicherung sei schließlich im Telekommunikationsrecht zuhause. “Aber ich gebe zu, dass eine Vorratsdatenspeicherung natürlich für die Ermittlungsarbeit Vorteile bringt.” Womit der Zusammenhang dann doch hergestellt wäre.

“Faules Ei zu Ostern”

“Mit der Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung will Innenministerin Mikl-Leitner den Österreichern offensichtlich zu Ostern noch ein faules Ei ins Nest legen. Die Innenministerin spricht von Bekämpfung der Kriminalität, will aber tatsächlich die Handy- und Internetdaten aller Österreicherinnen und Österreicher speichern, unabhängig ob sie sich etwas zu Schulden haben kommen lassen oder nicht”, reagiert der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, auf den Vorstoß Mikl-Leitners zur Vorratsdatenspeicherung.

Die geplanten Änderungen im Staatsschutzgesetz

DEFINITION: Das neue Gesetz definiert genau die Einsatzbereiche des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BVT): “Der polizeiliche Staatsschutz dient dem Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen (…)”, steht in Paragraf 1 des Entwurfs. Weiters auf der Liste: Vertreter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen.

Nicht zuletzt werden “kritische Infrastruktur” und die Bevölkerung vor “”terroristisch, weltanschaulich oder religiös motivierter Kriminalität, vor Gefährdungen durch Spionage, durch nachrichtendienstliche Tätigkeit und durch Proliferation – also der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen – geschützt.

ORGANISATION: Dem BVT, das dem Innenministerium unterstellt ist, steht weiterhin ein Direktor vor. Bedienstete haben eine Spezialausbildung zu vollziehen und müssen sich einer Sicherheitsprüfung für den Zugang zu geheimer Information unterziehen. Die Zugangsermächtigungen sollen künftig beschränkter als bisher erfolgen. Nicht jeder Beamte hat Zugriff auf sämtliche Informationen.

ZUGRIFF: Beamte sollen bei künftigen Bedrohungslagen schneller zugreifen können. War dies bisher nur unmittelbar vor Begehen einer möglichen Straftat erlaubt, kann nun auch schon während Vorbereitungshandlungen etwa für einen Terrorangriff eingeschritten werden.

BERATUNG UND VORBEUGUNG: Zu den Aufgaben des BVT aber auch der Landesämter zählt die erweitert Gefahrenerforschung, also die Beobachtung von Gruppierungen oder Personen, deren Pläne eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen könnten.

Neu im Entwurf ist auch eine beratende Funktion durch den Staatsschutz: Einrichtungen können sich, vor allem im Bereich der Cyber-Sicherheit, über potenzielle Bedrohungen informieren und so besser vorbeugen. Die Vorbeugung verfassungsrelevanter Angriffe soll durch das BVT gefördert werden.

INFORMATION: Das Innenministerium hat künftig den Bundespräsidenten, die Präsidenten von National- und Bundesrat, sowie die Mitglieder der Bundesregierung über mögliche Bedrohungen zu unterrichten, soweit dies für die Wahrnehmung derer Aufgaben von Bedeutung ist. Ebenso haben die Landespolizeidirektoren eine Informationspflicht gegenüber den Landeshauptleuten und den Landtagspräsidenten.

ERMITTLUNG: Personenbezogene Daten dürfen vom Staatsschutz nur für Ermittlungszwecke, also zur erweiterten Gefahrenerforschung, verwendet werden. Ermittelt werden darf etwa durch Observation Verdächtiger, verdeckt und mittels Verkehrsdaten, etwa von Telekommunikationsdaten.

Neu ist die Möglichkeit, Kennzeichenerkennungsgeräte zu verwenden. Auch der Einsatz von Vertrauenspersonen, die sich in Netzwerke einschleusen und Informationen gegen Zusage einer Belohnung weitergeben, ist in diesem Punkt geregelt. Diese dürfen sich jedoch nicht selbst strafbar machen.

DATENLÖSCHUNG: Bisher wurden Daten und Informationen, die für die Ermittlungen relevant sind, nach neun Monaten gelöscht. Künftig soll dies erst nach zwei Jahren erfolgen. Mit Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten kann diese Frist sogar verlängert werden. Sind Daten für die Ermittlungen nicht mehr relevant, werden diese unverzüglich gelöscht.

RECHTSSCHUTZ: Das BVT hat dem rechtsschutzbeauftragten jederzeit Einblick in alle erforderlichen Unterlagen zu gewähren, die Amtsverschwiegenheit gilt hier nicht. Wird der Datenschutz verletzt, müssen die Betroffenen darüber informiert werden.

INKRAFTTRETEN: Der Begutachtungsentwurf des Innenministeriums sieht vor, dass das neue Staatsschutzgesetz mit 1. Jänner 2016 in Kraft tritt.

(red/APA)

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