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Das ändert sich 2017 in Vorarlberg: 10 Förderungen und Prämien

Was ändert sich 2017 in Vorarlberg?
Was ändert sich 2017 in Vorarlberg? ©APA, VMH/Archiv
Im Jahr 2017 wird in Vorarlberg der Strom billiger und auch die Kinderbetreuung soll leistbarer werden.

1. Strom wird billiger

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Der Gesamtstrompreis wird sich im Jahr 2017 laut Illwerke-VKW-Vorstand Christof Germann für einen durchschnittlichen Vorarlberger Haushalt um 43 Euro verringern. Nach den derzeit vorliegenden Verordnungsentwürfen sinken die Netztarife für einen Vorarlberger Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 5000 Kilowattstunden um rund 18 Euro pro Jahr.

2. Förderung für E-Autos

vlotte
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Mit einem Aktionspaket auf Bundesebene sollen Elektro-Pkw für Private und Betriebe gefördert werden. LR Erich Schwärzler geht davon aus, dass bis Ende 2017 die Zahl der E-Autos in Vorarlberg verdoppelt wird. Mit einem neuen Förderprogramm bleibt wird Anschaffung von E-Autos für Firmen attraktiver. Neben der Vorsteuerabzugsfähigkeit der Anschaffungskosten von bis zu 40.000 Euro können Unternehmen nämlich ab März 2017 mit 3000 Euro Förderung sowie 1500 Euro an Rabatten rechnen. Zudem gibt es bereits seit dem Frühjahr 2016 im Rahmen des Projekts „Vlotte“ für Pendler, die sich ein Elektroauto kaufen, unter gewissen Voraussetzungen bis zu 4000 Euro Förderung. Für 125 Autos wurden die Mittel reserviert, 112 davon sind vergeben.

3. Studenten-Förderung in Dornbirn

student
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Die Stadt Dornbirn ist eine der Städte, die ihre Studenten, die außerhalb von Vorarlberg eine Akademie, Fachhochschule oder Universität besuchen, mit einem Beitrag unterstützt. Das Ansuchen für das laufende Studienjahr kann noch bis 15. Jänner 2017 eingereicht werden.

4. Förderung für kleine Skigebiete

skigebiet
skigebiet

Die Landesregierung hat ein Förderung für Vorarlbergs Klein- und Kleinstskigebiete beschlossen. 100.000 Euro stehen 2017 und 2018 für Instandhaltung bzw. zur Aufrechterhaltung des Liftbetriebs zur Verfügung.

5. Neue Energieförderrichtlinien für “Häuslebauer”

handwerker-bonus
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Die Energieförderungsrichtlinie 2017 regelt die Förderung von Heizsystemen für ganzjährig bewohnte Hauptwohnsitze in Vorarlberg. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und von der Größe des Gebäudes. anche Gemeinde gewähren zusätzliche Förderungen zu jenen des Landes. Hier können Sie Förderungen von bis zu 4.000 Euro erhalten. Die Energieförderrichtlinien im Detail.

6. Kinderbetreuung wird leistbarer

kinderbetreuung
kinderbetreuung

Der Tarif für drei- und vierjährige Kinder, die halbtägig den Kindergarten besuchen, soll ab dem Kindergartenjahr 2017/18 im Normaltarif (25 Stunden pro Woche) bei 35 Euro monatlich vereinheitlicht werden. Der halbtägige Besuch für fünfjährige Kinder (bis 12:30 Uhr/25 Stunden) bleibt kostenfrei. Informationen zum neuen Tarifmodell im Kindergarten sind in den jeweiligen Gemeindeämtern erhältlich.

7. Ausbildungspflicht bis 18

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lehrling

Die Ausbildungspflicht wird ab August 2017 für alle Jugendlichen bis 18 gelten, auch für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte. Ausgenommen bleiben Asylwerber. Derzeit gibt es laut IHS rund 16.000 Ausbildungsabbrecher im Alter von 15 bis 17 Jahren. Das sind 5000 Jugendliche pro Jahrgang.

8. Registrierkassen-Prämie

registrierkasse
registrierkasse

Wer noch bis 31. März 2017 ein System zur elektronischen Aufzeichnung der Barumsätze anschafft oder eine Umrüstung eines bestehenden Systems vornimmt, kann diese Kosten sofort abschreiben und zusätzlich eine Prämie in Anspruch nehmen. Die Prämie bezieht sich auf jede einzelne Erfassungseinheit (z. B. Registrierkasse, Eingabestation) und beträgt 200 Euro pro Erfassungseinheit. Wenn mehrere Eingabestationen vorhanden sind, beträgt die Prämie maximal 30 Euro pro Eingabestation.

9. Förderungen für Start-ups

kern-mitterlehner
kern-mitterlehner

Von den 185 Millionen Euro Förderung der Regierung für Start-ups sollen im Jahr 2017 insgesamt 32,2 Millionen Euro fließen. Für die Risikokapitalprämie werden in den nächsten drei Jahren laut Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner 45 Millionen Euro veranschlagt, die Förderung der Lohnnebenkosten beläuft sich 2017 auf 500.000 Euro. Für den Forschungs- und Beteiligungsfonds stehen fünf Millionen Euro zur Verfügung.

10. Handwerker-Bonus

handwerker
handwerker

Gefördert werden Maßnahmen bzw. Handwerkerleistungen, die nach dem 31. Mai 2016 und noch vor dem 31. Dezember 2017 begonnen werden. Wie bisher beträgt die Förderung 20 Prozent der Kosten und ist mit einem Maximalbetrag in Höhe von EUR 600 pro Förderungswerber und Jahr gedeckelt. Mit dem Handwerkerbonus sollen ausschließlich Arbeitsleistungen befugter Gewerbetreibender im Bereich der Wohnbaurenovierung, Wohnbauerhaltung und Wohnbaumodernisierung an Gebäuden gefördert werden. Materialkosten sollen von der Förderung nicht umfasst sein.

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