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Countdown für Winterreifen

©VN/Uher
Schwarzach - Ab 1. November müssen Autofahrer für einen Wintereinbruch gerüstet sein. Die Winterreifenpflicht gilt ab dann bis 15. April.

Ein kurzes Gastspiel hat „General“ Winter in Vorarlberg bereits gegeben. Ab kommendem Montag gilt dann auch auf Österreichs Straßen das Gesetz des Winters. Vom 1. November bis 15. April besteht für Pkw und Klein-Lkw (bis 3,5 Tonnen) sowie die gezogenen Anhänger die sogenannte „situative Winterausrüstungspflicht“. Doch was bedeutet das für die Autofahrer? Die VN beantworten hier die wichtigsten Fragen.

Was bedeutet „situative Winterausrüstungspflicht“?
Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn – an allen vier Rädern Winterreifen montiert sein müssen. Der ÖAMTC rät, mit dem Reifenwechsel nicht bis zum ersten Schnee zu warten, da es vor allem in den Nacht- und Morgenstunden auf Brücken oder in Walddurchfahrten leicht zu Glatteis- oder Reifbildung kommen kann und damit ein Fahrzeug mit Sommerreifen „illegal“ unterwegs ist. An exponierten Stellen kann der Gesetzgeber jedoch eine gesonderte Winterreifenpflicht verordnen, die wie bisher durch das Gebotszeichen „Winterreifenpflicht“ gekennzeichnet ist.

Mit welchen Konsequenzen hat der Autofahrer zu rechnen, wenn er sich nicht an die Winterausrüstungspflicht hält?
Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne Winterreifen oder Schneeketten erwischt wird, muss mit einer Strafe in Höhe von 35 Euro rechnen. Wer allerdings mit einem nicht vorschriftsmäßig ausgerüsteten Fahrzeug bei Schneefahrbahn auf einer Steigung hängen bleibt und ein Verkehrschaos auslöst, dem drohen theoretisch Strafen bis zu 5000 Euro. Wer mit Sommerreifen einen Unfall auf einer Winterfahrbahn baut, muss mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen. Zwar ist die Haftpflichtversicherung verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, die Kaskoversicherung kann jedoch eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ ablehnen. Wer hartnäckig die Winterausrüstung verweigert, kann von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden.

Welche Reifen werden per Gesetz als Winterreifen anerkannt?
Um als Winterreifen anerkannt zu werden, muss der Reifen an der Reifenflanke mit „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ gekennzeichnet sein. Ein bloßes Schneeflocken- oder Eissymbol alleine ist kein Garant für einen anerkannten Winterreifen. Das gilt auch für die sogenannten Ganzjahres- und Allwetterreifen wie auch für Spikereifen.

Gibt es eine vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen?
Bei den heute meist gebräuchlichen Radialreifen liegt die Mindestprofiltiefe bei 4 mm. Bei Diagonalreifen sind 5 mm vorgeschrieben. Wird diese zwischen 1. November und 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen unterschritten, ist man, trotz vorhande- ner „M+S“-Kennzeichnung, rechtlich ohne Winterreifen unterwegs und kann bestraft werden.

Gibt es Alternativen zu Winterreifen?
Der ÖAMTC empfiehlt auf jeden Fall, bereits ab wenigen Plusgraden auf Winterreifen umzusteigen, da nur diese entsprechende Fahr- und Bremsleistungen aufweisen. Rechtlich wurde jedoch die Möglichkeit geschaffen, bei durchgängiger Schneefahrbahn an Stelle von Winterreifen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren. Beim Fahren mit Ketten sollte eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Besondere Vorsicht ist auch beim Kurvenfahren geboten, da das Fahrzeug entweder mit dem Heck ausbrechen oder geradeaus weiterfahren kann. Ketten auf Sommerreifen sind also nur eine Notlösung.

Darf bei Pannen statt dem Winterreifen auch ein Sommerreifen als Ersatzrad verwendet werden?
Ja, aber nur bis zur nächsten Werkstätte.

Gibt es bei Winterreifen eine gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung?
Eine gesetzliche nicht, es gibt jedoch eine bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung. Der Geschwindigkeits­index auf der Reifenflanke gibt das maximal zulässige Tempo an.

Was passiert, wenn ich mit Winterreifen zu schnell unterwegs bin?
Im schlimmsten Fall können die Reifen brechen und schließlich platzen. Das geschieht meist innerhalb von wenigen Sekunden.

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