Die größte wird von der Caritas in Bludenz betrieben. Dort arbeiten 54 Menschen mit Behinderung, die von 28 Mitarbeitern betreut werden. In Bludenz legt man großen Wert auf Brandschutz und die Sicherheit der dort tätigen Menschen.
Brandschutz begann bei der Planung
Schon bei der Planung der Werkstätte wurde auf den Brandschutz gelegt. Dabei war die besondere Situation, die durch die Beeinträchtigungen der Einwohner gegeben ist, zu berücksichtigen. Die bestehende Brandmeldeanlage besteht im Vollschutz und ist direkt mit der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle verbunden. Es wurde darauf geachtet, dass die Fluchtwege weitestgehend rauchfrei bleiben und eigene Brandabschnitte bilden. Zudem sind die Brandschutztüren im Fluchtweg Brandschutz gesteuert und schließen sich somit automatisch, wenn in der Nähe der Tür Rauch auftritt. Somit bleiben die Fluchtwege rauchfrei.
„Weiteres wurden für die Rollstuhlfahrer Wartezonen eingerichtet, wo sie gesichert auf den Einsatz bzw. bis zur Bergung durch die Feuerwehr warten und verbleiben können“, erklärt Karl-Heinz Perchtold, Brandschutzbeauftragter der Caritas Vorarlberg. Auch ist offenes Feuer strikt verboten. Offene Flammen, wie etwa Kerzen, dürfen nur unter Aufsicht von geschultem Personal entzündet werden bzw. brennen. „Die Klienten selber dürfen auch keine eigenen Zündquellen bei sich tragen. Leichtentzündliche Stoffe, wie etwa Spraydosen, werden in eigens vorgesehenen Kästen ordnungsgemäß versperrt, damit nur Mitarbeiter Zugang dazu haben“, so Perchtold.
Aufklärung und Schulungen
In regelmäßigen Abständen werden, gemeinsam mit der Feuerwehr, spielerische Schulungen für die in der Werkstatt arbeitenden Menschen durchgeführt. Dabei soll aufgezeigt werden, wie Feuerwehrmänner mit schwerem Atemschutz aussehen. „Das ist äußerst wichtig, weil es auch schon Fälle gegeben hat, bei denen Klienten aus Angst vor einem Feuerwehrmann mit Atemschutzmaske weggerannt sind, was weitreichende Konsequenzen hätte“, weiß Berchtold.
Verwirrungen vermeiden
Dazu kommt ein weiterer Punkt der für Erwachsene, beispielsweise bei einer Übung, selbstverständlich scheinen mag. Bei Übungen im Haus dürfen keine Beobachter ohne Atemschutz die zu betreuenden Personen retten bzw. evakuieren. „Das führt natürlich zu Verwirrungen bei unseren Klienten, da sie nicht verstehen, wieso etwa ein Beobachter ohne Atemschutz in den Rauch gehen kann, ohne dass ihm etwas passiert, was im Ernstfall und bei Rauchentwicklung tödliche Folgen haben könnte“, erklärt Berchtold. Hier werde besonders darauf Wert gelegt, dass ein Mensch mit Behinderung nicht glaubt, Brandrauch sei für ihn ungefährlich.
Menschen mit und ohne Behinderung gleich
Dass es im Ernstfall zu Paniksituationen kommt glaubt Heinrich Olsen, Leiter der Werkstätte in Bludenz, nicht. „Ich denke, dass wir einen Ernstfall bzw. eine Evakuierung ruhig und ohne Probleme über die Bühne bringen können“, so Olsen. Menschen mit Behinderungen seien sehr auf die Mitarbeiter orientiert und diese wissen genau, was in Krisenfällen zu tun sei und wie sie sich verhalten müssen. „Wir spielen das ja oft durch und auch aufgrund unserer Sicherheitsmaßnahmen im Hause sind wir für einem Notfall bestens vorbereitet“, weiß Olsen. Zudem seien die Mitarbeiter mit den installierten Brandschutzmaßnahmen und den Evakuierungsplänen bestens vertraut. Auch werden für Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen Löschvorführungen durchgeführt.
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