Das Innenministerium hat nach der VfGH-Entscheidung die umgehende Lieferung der vom BVT-U-Ausschuss geforderten Akten zugesagt. Die drei Oppositionsfraktionen zeigten sich erfreut.
Streit um Akten
Der Ministerium erklärte in einer Stellungnahme am Montag neuerlich, jene Teile des sogenannten Kabinettsakts mit der Stammzahl 34110/KBM/2018 vorgelegt zu haben, die nach interner Prüfung dem Untersuchungsgegenstand zugerechnet werden konnten.
Nicht übermittelt worden seien Akten, “die einerseits inhaltlich nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hatten, andererseits zeitlich erst nach Fassung und Zustellung des grundsätzlichen Beweisbeschlusses entstanden sind”. Die Opposition ist dagegen der Meinung, dass interne und externe Korrespondenzen des Kabinetts zu den Hausdurchsuchungen im BVT am 28. Februar fehlen.
Unterlagen seien nur Eingaben von Bürgern
Die strittigen Aktenteile wurden nun vom VfGH gesichtet und dieser hat befunden, dass kein Zweifel” daran bestehe, dass diese Unterlagen “zumindest eine abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand haben bzw. haben können”.
“Das Innenministerium nimmt selbstverständlich die Entscheidung des VfGH zur Kenntnis und wird dem Parlament die nun zusätzlich geforderten Akten übermitteln. Diese bestehen vorrangig aus Eingaben von Bürgern, die unterschiedlichste Sorgen und Mutmaßungen eher allgemeiner Natur äußern”, teilte das Ressort mit.
SPÖ, NEOS und Liste Pilz sind erfreut
SPÖ, NEOS und Liste Pilz reagierten naturgemäß erfreut. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer wies darauf hin, dass der U-Ausschuss bisher über keinerlei Akten, die den Einsatz der EGS (Einsatztruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) betreffen, verfüge.
“Weder über die Vorbereitung des Überfalls auf das BVT, noch über eine Expost-Dokumentation des Einsatzes.” Er hoffe, dass das Innenministerium sich nun kooperativ verhält und den Ausschuss nicht zwingt, erneut den Weg zum Verfassungsgerichtshof zu beschreiten, so Krainer.
Überaus erfreut zeigt sich NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper. “Ein weiteres Mal holt der Rechtsstaat den Innenminister ein. Unsere mühevolle Recherche hat Kickl der mangelhaften Aktenlieferung überführt.” Sie hoffe, “dass das Innenministerium nun endgültig das unwürdige Blockieren unserer Aufklärungsarbeit beendet”, so Krisper.
Auch Peter Pilz begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. “Kickl kann jetzt seine Kabinettsakten nicht mehr im FPÖ-Keller verstecken.” Pilz hofft, “dass der Minister jetzt seinen Widerstand aufgibt und die versteckten Akten von EGS und Kabinett liefert”.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.