Der Bürgermeister einer Montafoner Gemeinde war als geladener Zeuge zu einer Zivilverhandlung am Landesgericht Feldkirch unentschuldigt nicht erschienen. Deshalb hatte Zivilrichterin Sieglinde Stolz über den Zeugen eine Ordnungsstrafe von 300 Euro verhängt.
In der gestrigen Verhandlung in dem anhängigen Erbprozess fällte die Richterin den Beschluss, die Ordnungsstrafe wieder aufzuheben – weil der Zeuge für sein Fernbleiben eine ausreichende Erklärung nachgeliefert habe. Der Bürgermeister muss die Strafe damit nicht bezahlen. Der am Sonntag wiedergewählte Gemeindechef war am Montagnachmittag zur Verhandlung erschienen und hatte gesagt, er habe damals die Ladung nicht erhalten. Sein Amtsleiter habe ihm diese nicht vorgelegt, sagte der Bürgermeister. „Muss jetzt der Amtsleiter die 300 Euro bezahlen?“, fragte Beklagtenvertreter Michael Battlogg. Die Richterin verneinte.
Der Bürgermeister sagte als Zeuge, die Gemeinde habe 2007 eine landwirtschaftliche Fläche von 1276 Quadratmetern in Bauland umgewidmet. In dem Erbprozess hat eine 67-jährige Frau ihren Bruder geklagt. Sie fühlt sich von ihm bei der Aufteilung des Erbes der verstorbenen Eltern hintergangen. Sie habe nichts von der Umwidmung in Bauland gewusst. Für die Wertsteigerung der Liegenschaft will sie von ihrem beklagten Bruder entschädigt werden.
Kleines Baugrundstück
Die Klägerin und ihre Schwester hatten nach ihren Angaben für den Verkauf des Elternhauses an einen Landwirt jeweils 115.000 Euro erhalten. Ihr Bruder habe 55.000 Euro sowie ein 458 Quadratmeter großes Baugrundstück und die 1276 Quadratmeter umfassende landwirtschaftliche Fläche bekommen. Für das kleine Baugrundstück habe ihr Bruder ihr 20.000 Euro zukommen lassen, sagte die Klägerin bei ihrer Einvernahme. Gestritten wird jetzt zwischen den Geschwistern vor Gericht um die landwirtschaftliche Fläche, aus der Bauland geworden ist.
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