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Bregenzer Polizist wegen Veruntreuung angeklagt

Bregenz - Jenem Bregenzer Verwaltungspolizisten, der Gelder aus Parkautomaten 
in die eigene Tasche abgezweigt haben soll, wird in Feldkirch der Prozess gemacht. Und: Die Veruntreuungssumme hat sich fast verdoppelt!

Seit mehr als zehn Jahren soll der langgediente Polizist der Landeshauptstadt Bregenz Geld aus den städtischen Parkautomaten abgezweigt und für sich verwendet haben. Und damit einen aufwändigen Lebensstil finanziert haben. Fernreisen, teure Motorräder, Nobelkarossen. Die NEUE hatte den Fall Mitte März vergangenen Jahres exklusiv aufgedeckt. Der Verwaltungspolizist wurde mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Ursprünglich gingen die Ermittler davon aus, dass der untreue Beamte mindestens 100.000 Euro abgezweigt hatte. Durch die langwierigen Ermittlungen des Bregenzer Landeskriminalamts – unter anderem auch in den Bankkonten des Verdächtigen – wurde inzwischen klar: Die angeklagte Schadenssumme beträgt 195.000 Euro, hat sich also fast verdoppelt!

Dreiste Vorgangsweise

Aufgeflogen war der Fall, weil trotz Aufstellens mehrerer neuer Parkautomaten nicht mehr Geld eingenommen wurde. Bei seinen illegalen Geldbeschaffungsaktionen soll sich der Beamte sehr sicher gefühlt haben: In manchen Monaten soll er bis zu 5000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben, wird kolportiert. Und – Frechheit siegt: Wenn er knapp bei Kasse war, soll er sich sogar nachts auf den Weg gemacht haben, um „seine“ Parkautomaten zu leeren. Weshalb der Mann überhaupt zehn Jahre lang Parkgelder einstreifen konnte, liegt am sogenannten „Vier-Augen-Prinzip“, das die Landeshauptstadt zur Vermeidung genau dieser Missbräuche eingeführt hatte: Der Chef des Beamten, der mit ihm die Kassenbestände prüfen sollte, war dessen „Sandkastenfreund“. Es gab offenbar nicht vier, nicht einmal zwei Augen der Kontrolle. Denn der Kumpel-Chef vertraute ihm blind. Bei dem verdächtigen Polizisten handelt es sich übrigens um einen Zivilbeamten und nicht um einen uniformierten Streifenpolizisten. Bis zu einer allfälligen Verurteilung – ihm droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren – gilt selbstverständlich auch für ihn die Unschuldsvermutung. Die NEUE wird über den Prozess ausführlich berichten.

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