Das Straflandesgericht in Wien hat am Montag über den 24-jährigen Jus-Studenten die U-Haft verhängt, der am vergangenen Mittwoch in Berlin den neuen Partner seiner Ex-Freundin erstochen haben soll. Ob der Mordverdächtige aus Wien an die deutsche Justiz ausgeliefert wird – die Staatsanwaltschaft Berlin hat der Wiener Justiz ein entsprechendes Ersuchen übermittelt -, scheint unwahrscheinlich.
U-Haft über Jus-Studenten aus Wien verhängt
Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Hinblick auf § 12 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) gegen den 24-Jährigen jedenfalls ein sogenanntes Inlandsverfahren eingeleitet. Die in Verfassungsrang stehende Bestimmung im ARHG verbietet nämlich grundsätzlich die Auslieferung österreichischer Staatsbürger. Die Schwere des ihnen angelasteten Delikts und der Staat, der sie verfolgen möchte, spielen dabei keine Rolle.
Die Auslieferung käme nur infrage, wenn der 24-Jährige dieser ausdrücklich zustimmt und sich mit der Übernahme der Strafverfolgung durch die deutschen Behörden einverstanden erklärt, sagte dazu Stefan Benner, Oberstaatsanwalt im Justizministerium und Fachmann für Auslieferungsfragen. Eine rechtsverbindliche Erklärung könne der Jus-Student aus Wien erst “nach anwaltlicher Beratung abgeben”, meinte Benner im Gespräch mit der APA.
Europäischen Haftbefehl gegen Wiener erlassen
Wie Rechtsanwalt Rudolf Mayer, der Verteidiger des 24-Jährigen, im Gespräch mit der APA erklärte, habe dieser “einem vereinfachten Auslieferungsverfahren vorerst nicht zugestimmt”. Damit ist klar, dass eine allfällige Überstellung vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) geprüft werden müsste.
Die Staatsanwaltschaft Berlin, die gegen den 24-Jährigen aus Wien einen Europäischen Haftbefehl erlassen hatte, der in der Nacht auf Sonntag zu seiner Festnahme in einer Straßenbahn in Wien-Floridsdorf führte, “möchte den Herrn hier haben”, wie Behördensprecherin Sabrina Budach am Montagvormittag auf APA-Anfrage erklärt hatte. Budach hatte sich dabei noch zuversichtlich gezeigt, dass die dafür nötigen Formalitäten “rasch abgewickelt werden können”.
Österreich plant keine Auslieferung
Im Justizministerium räumt man ein, dass das ARHG eine Einschränkung durch den § 5 EU-JZG erfährt, der die Übergabe österreichischer Staatsbürger an einen anderen EU-Staat aufgrund eines Europäischen Haftbefehls regelt und der sich ebenfalls im Verfassungsrang befindet. “Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmebestimmungen, weshalb es in der Praxis kaum zu einer Übergabe österreichischer Staatsbürger an einen anderen EU-Staat kommt”, so Ressortmediensprecherin Dagmar Albegger gegenüber der APA.
Unterdessen gab sich der 24-Jährige zum inkriminierten Tötungsvorwurf, der primär vom Wiener Staatsanwalt Christian Walzi in Kooperation mit den Berlinern Strafverfolgern untersucht werden dürfte, weiter schweigsam. Der Mann hatte sich nach seiner Festnahme bereits der Polizei in Wien gegenüber nicht zur Bluttat geäußert. Laut seinem Verteidiger soll der Student lediglich zugeben, zum Tatzeitpunkt in Berlin gewesen zu sein. Abgesehen davon habe sein Mandant vor dem Haftrichter von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht, sagte Mayer.
(APA)
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