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Bezirkshauptmann klagt wegen Ehrenbeleidigung

Der zivilrechtliche Beklagte und strafrechtliche Angeklagte ist als selbsternannter „Ländle-Schreck“ bekannt.
Der zivilrechtliche Beklagte und strafrechtliche Angeklagte ist als selbsternannter „Ländle-Schreck“ bekannt. ©VOL.AT/Steurer
Zivil- und Strafprozess gegen Kritiker, der den Feldkircher Landesbediensteten öffentlich als „korruptes Arschloch“ bezeichnet haben soll.

(Neue/Seff Dünser)

Der Feldkircher Bezirkshauptmann geht wegen Ehrenbeleidigung gerichtlich gegen einen Systemkritiker vor. Der ranghohe Landesbedienstete hat den Mann aus dem Bezirk Feldkirch zivilrechtlich geklagt. Der Kläger wehrt sich in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch dagegen, vom Beklagten öffentlich als „korruptes Arschloch“ bezeichnet worden zu sein.

Dazu wird am Landesgericht Feldkirch auch ein Strafprozess wegen Beleidigung stattfinden. Der Bezirkshauptmann hat der Staatsanwaltschaft Feldkirch die Erlaubnis erteilt, Anklage wegen Beleidigung zu erheben. Die Staatsanwaltschaft hat den Strafantrag beim Landesgericht eingebracht. Der von Richterin Sonja Nachbaur geleitete Strafprozess wird voraussichtlich Ende November am Landesgericht stattfinden.

Beleidigt. Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe den Bezirkshauptmann öffentlich beleidigt und damit gegen Paragraf 115 des Strafgesetzbuches verstoßen. Für den Fall eines Schuldspruchs würden die möglichen Höchststrafen drei Monate Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen betragen. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Im Zivilprozess hat der Bezirkshauptmann den Beklagten auf Schadenersatz wegen Beleidigung nach Paragraf 1330 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie auf Unterlassung der beleidigenden Äußerung geklagt. Der Streitwert in dem Zivilverfahren beträgt 19.000 Euro.

Zivilrichter Norbert Stütler will zuerst den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Der Richter des Landesgerichts hat deshalb das Zivilverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens unterbrochen.

Der zivilrechtliche Beklagte und strafrechtliche Angeklagte ist als selbsternannter „Ländle-Schreck“ bekannt. Der Pensionist scheut seit Jahren nicht davor zurück, auch im Internet und bei Ein-Mann-Demonstrationen schwere Vorwürfe gegen Vorarlberger Vertreter aus Politik, Justiz und Verwaltung zu erheben. Betroffen davon waren auch der Landeshauptmann, der Landesgerichtspräsident und der Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch.

Der Wutbürger fühlt sich seit seiner Bandscheibenoperation von 1998 am Landeskrankenhaus Feldkirch ungerecht behandelt. Die Operation habe ihn zum Frühpensionisten gemacht, sagt der Mann, der vergeblich Schadenersatz gefordert hat. Er wirft Politikern und Justizbediensteten vor, Behandlungsfehler zu vertuschen.

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