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Beutewert 6,99 Euro: Ein Monat Gefängnis

Die 56-Jährige wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Die 56-Jährige wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. ©APA/Symbolbild
Welche Strafe ist für einen versuchten Ladendiebstahl mit einer Beute im Wert von 6,99 Euro angemessen?

Von Seff Dünser / NEUE

Dafür wurde die 56-jährige Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch in der Berufungsverhandlung zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Berufungssenats unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Prechtl-Marte ist rechtskräftig.

Eine unbedingte Freiheitsstrafe wurde deshalb verhängt, weil die Angeklagte bereits mit vier einschlägigen Vorstrafen belastet ist. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchten Diebstahls. Dafür sieht das Strafgesetzbuch entweder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vor.

Minimaler Wert

Die Feldkircher Berufungsrichter haben die erstinstanzliche Strafe halbiert. Am Bezirksgericht Bregenz hatte die Gefängnisstrafe noch zwei Monate betragen. „Der Wert der Diebesbeute war mit 6,99 Euro so minimal, dass zwei Monate zu streng waren“, sagte Richterin Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung.

Der Strafberufung der ohne Anwalt zur Verhandlung erschienenen Angeklagten wurde am Landesgericht Folge gegeben. Der von ihr ebenfalls bekämpfte Schuldspruch allerdings wurde bestätigt. Die Angeklagte behauptete, sie habe wegen ihrer Alkoholisierung vergessen, die drei Lebensmittelartikel an der Kasse des Lauteracher Supermarkts zu bezahlen. Sie beantragte einen Freispruch. Die Richter in beiden Instanzen werteten ihre Angaben allerdings als Schutzbehauptung.

Der Feldkircher Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele sagte in der Berufungsverhandlung, die Strafe für die einschlägig vorbestrafte Frau sei am Bezirksgericht mit zwei Monaten Gefängnis eher milde ausgefallen.

Zwischen den beiden Verhandlungen am Bezirksgericht Bregenz und am Landesgericht ist die aus Innerösterreich stammende Frau inzwischen neuerlich wegen eines Ladendiebstahls verurteilt worden. Am Bezirksgericht Feldkirch kam sie im Mai mit einer Zusatzstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu je vier Euro) davon.

Späte kriminelle Laufbahn

Der Leitende Staatsanwalt merkte am Mittwoch an, für ihn sei unverständlich, dass die Angeklagte im fortgeschrittenen Lebensalter kriminell geworden sei. Bis zum Alter von 53 Jahren habe sie sich rechtschaffen verhalten. Seit 2015 aber sei sie mehrmals verurteilt worden.

Darauf ging die Angeklagte nicht ein. Die Arbeitslose wünschte den drei Richtern und dem Staatsanwalt trotz ihrer Verurteilung abschließend noch „alles Gute und schöne Weihnachten“.

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