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Berufung abgelehnt

Das Oberlandesgericht hat die Berufung eines Vorarlberger Sextäters abgelehnt. Der Feldkircher wurde wegen sexuellen Missbrauchs an seiner minderjährigen Tochter verurteilt.

Milderungsgründe, wie die Alkoholkrankheit des Vorarlbergers, seien bereits „umfassend“ berücksichtigt worden. Eine Herabsetzung der Strafe sei nicht gerechtfertigt, begründet das Oberlandesgericht Innsbruck.

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