Von Michael Prock (VN)
Wer in eine gemeinnützige Wohnung möchte, muss in der Gemeinde ansuchen. Die Gemeinde vergibt anhand von Kriterien Punkte, wonach die Wohnungsbewerber gereiht werden. Danach richtet sich die Vergabe. In der Praxis sieht es oft anders aus, wie aus einem internen Bericht der Abteilung für Wohnbauförderung im Landhaus hervorgeht. Darin steht: Das Punktevergabesystem zeigt zwar Wirkung, allerdings gibt es Nachbesserungsbedarf. So sind zum Beispiel die Meldezeiten zu stark gewichtet, zudem halten sich nicht alle Gemeinden an die Richtlinie des Landes. Sieben Wohnungen gingen zum Beispiel an Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von über 5000 Euro.
Wohnsitz bevorzugt
Im Bericht, der den VN vorliegt, werden die Wohnungsvergaben des Jahres 2017 und 2018 ausgewertet. In diesem Zeitraum langten 6464 Anträge aus 5735 Haushalten ein. Demgegenüber stehen 2816 Wohnungsvergaben. Gemeinden bevorzugen dabei eigene Bewohner, wie folgender Umstand zeigt: Ansuchen können sowohl in der Wohnsitz- als auch in der Arbeitsplatzgemeinde gestellt werden. Acht Prozent aller Anträge wurden in der Arbeitsplatzgemeinde gestellt. Sie machen allerdings nur 1,2 Prozent aller Vergaben aus.
Ausnahmen bei Einkommen
913 (also 15,9 Prozent) aller Antragsteller verfügten über ein Nettoeinkommen von bis zu 1000 Euro pro Monat, bei 1,3 Prozent (also 74 Anträge) lag es bei über 5000 Euro. Davon waren sieben Anträge erfolgreich, obwohl 5000 Euro laut Richtlinie die Höchstgrenze darstellen.
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