AA

Bereits vier Unfälle: „Sie sind vom Pech verfolgt“

Kläger wirft LKH Feldkirch Behandlungsfehler vor.
Kläger wirft LKH Feldkirch Behandlungsfehler vor. ©VOL.AT/ Schwendinger (Themenbild)
Feldkirch. Anhängiger Schadenersatzprozess gegen Spital: Patient behauptet, verschobener Ermüdungsbruch sei übersehen und zu spät behandelt worden.

„Sie sind vom Pech verfolgt, das muss man sagen“, räumte Martin Mennel als Anwalt der Versicherung der beklagten Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft ein. Der nunmehr 33-jährige Kläger hat zwischen 2007 und 2013 gleich vier schwere Unfälle erlitten – 2007 beim Klettern, 2009 beim Skifahren, 2010 beim Heben eines schweren Gegenstands, 2013 in seinem Auto als Opfer eines Auffahrunfalls.

Bei den Unfällen hat sich der verheiratete Familienvater mehrere Knochenbrüche zugezogen, vor allem im Bereich des Rückens. Er wurde mehrmals operiert. „Ich konnte erst vor Kurzem die Schmerzmittel reduzieren“, sagte der unter chronischen Schmerzen leidende Mann gestern. Ab 2012 habe er der starken Rückenschmerzen wegen nicht einmal mehr geringfügig arbeiten können. Seit dem ersten Unfall sei er nie mehr schmerzfrei gewesen.

Der Kläger wirft dem Landeskrankenhaus Feldkirch in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch einen Behandlungsfehler vor. Dafür fordert er eine Entschädigung von 15.500 Euro. Das Spital habe bei seinem Mandanten lange einen Ermüdungsbruch übersehen, sagte Klagsvertreter Markus Fink. Behandelt worden sei die Ermüdungsfraktur erst, als sich der Bruch verschoben habe. Wäre stattdessen unverzüglich operiert worden, hätte sich der Kläger unnötige Schmerzen erspart, argumentierte der Anwalt des Klägers.

Abweisung wahrscheinlich

Zivilrichter Norbert Stütler deutete gestern in der letzten Verhandlung vor seinem schriftlichen Urteil allerdings die Abweisung der Klage an. Der medizinische Gerichtssachverständige soll in seinem Gutachten zwar festgehalten haben, dass der Ermüdungsbruch im Bereich der Wirbelsäule übersehen worden sei. Er habe aber dem Schmerzpatienten keine zusätzlichen Schmerzen bereitet. Als die Ermüdungsfraktur verschoben worden sei, habe das Krankenhaus sofort mit einem operativen Eingriff reagiert.

Nach Ansicht von Beklagtenvertreter Mennel hat der Auffahrunfall im Jahr 2013 „die Verschiebung des Bruches ausgelöst“. Das sieht offenbar auch der Richter so. Stütler sagte ­gestern in der Verhandlung, seiner Einschätzung nach habe der Kläger seit dem Hebetrauma von 2010 gleichbleibend starke Schmerzen gehabt. Drei Jahre danach habe erst der Verkehrsunfall „die Schmerzen erhöht“.

Der Richter hielt dennoch eine Vergleichszahlung für „sinnvoll“. Die Versicherung des Spitals ist dazu nicht bereit.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Bereits vier Unfälle: „Sie sind vom Pech verfolgt“