Es sei laut der US-Behörde “extrem unwahrscheinlich”, dass ein Schuldeingeständnis des Ex-Studenten James Holmes akzeptiert und damit auf die Forderung nach der Todesstrafe verzichtet werde, berichtete die Zeitung “Denver Post” am Donnerstag. Für ein solches Zugeständnis benötigten sie mehr Informationen von dem Verdächtigen als dessen Verteidigung bisher zugänglich mache, hätten die Ankläger dem Gericht erklärt.
Zwölf Menschen bei “Batman”-Premiere erschossen
Mit der neuesten Wendung ist in dem Fall weiter alles offen. Bei einer Anhörung diesen Montag könnte entschieden werden, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich die Todesstrafe fordert. Holmes wird beschuldigt, bei einer “Batman”-Premiere vergangenen Juli in Aurora im Bundesstaat Colorado zwölf Menschen erschossen und 58 verletzt zu haben.
Geheimhaltungspflicht gegenüber Medien
Bisher sei der Vorstoß der Verteidigung nicht akzeptabel, zitierte das Blatt die Staatsanwaltschaft weiter. Weder liege ihr überhaupt ein tatsächliches Vergleichsangebot vor, noch hätten die Anwälte überhaupt öffentlich darüber sprechen dürfen. Der Richter hatte in dem Verfahren eine Geheimhaltungspflicht gegenüber den Medien erlassen.
166 Anklagepunkte
Holmes muss sich in 166 Anklagepunkten verantworten, allen voran Mord und versuchter Mord. Ein Streitpunkt ist, ob Holmes zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war, damit er für das Verbrechen bestraft werden kann. Er hatte sich laut Augenzeugen bei seiner Verhaftung seltsam verhalten. Auch bei ersten Anhörungen wirkte er abwesend und zeigte keinerlei Regungen.
Beginn des Hauptverfahren im August
Sollte es zu keinem Vergleich kommen, wollen die Anwälte laut der “Denver Post” in einem Prozess auf Unzurechnungsfähigkeit ihres Mandanten plädieren. Der Beginn des Hauptverfahren ist bisher für Anfang August angesetzt. (APA)
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