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Bardame zeigt Gäste wegen Vergewaltigung an

Feldkirch - Mit Freisprüchen für zwei serbische Trockenausbauer endete am Montag ein langwieriger Prozess wegen Vergewaltigung und Nötigung.

In dem Lokal in Bregenz-Vorkloster ging es am 4. November 2006 ausgesprochen bunt zu. Aber der feucht-fröhliche Abend hatte Folgen: Wegen Vergewaltigung, Nötigung und Sachbeschädigung mussten sich zwei serbische Trockenausbauer im Alter von 24 und 33 Jahren vor dem Schöffensenat in Feldkirch verantworten. Sie sollen ihre Landsfrau, die Bardame, während dieser Nacht hinter dem Tresen vergewaltigt und sexuell genötigt haben. Außerdem hätten sie die Eingangstüre zertrümmert, so die Anklage. Gleich vier Verhandlungstermine musste der senatsvorsitzende Richter Peter Mück anberaumen, bis der nebulöse Fall am Montag endlich entschieden war. Einmal erschienen die Angeklagten nicht, dann wiederum fehlten die Zeugen. Am Montag waren alle da: Und brachten nicht viel, aber doch etwas mehr Licht in den längst vergangenen Abend, als der Sekt in Strömen geflossen war.

Heiße Nächte im Vorkloster

Wie ein Zeuge geschildert hatte, war die Bardame im Vorkloster zur Hochform aufgelaufen. Hätte mit den Gästen herumgefummelt, sie richtig scharf gemacht. Einem der beiden Zeugen habe sie Champagner über den Oberkörper geschüttet und diesen dann von der Brust geleckt. Beide Männer konnten sich im Zeugenstand an so einen Vorfall nicht erinnern. Man habe wohl ausgelassen gefeiert, aber es sei nichts Außergewöhnliches vorgefallen, so die beiden Zeugen. Auch die beiden Angeklagten hätten sich – soweit erinnerlich – ordentlich benommen. Etwas mehr Licht ins Dunkel brachte dann eine weitere Zeugin, die an jenem Abend, wenn auch nicht lange, in dieser ominösen Bar anwesend war. Die Bardame selbst hatte die 32-jährige Türkin angerufen und gebeten, sie möge doch mitfeiern. Die serbische Bardame habe es dann so richtig krachen lassen, schilderte die Zeugin. Es wurde getanzt, geknutscht und gefummelt. Die Bardame habe sich dabei auch ihrer Oberbekleidung entledigt – was allerdings nichts Ungewöhnliches sei.

Ein Umstand stieß dem Senat besonders sauer auf: Noch in derselben Nacht wurde die Stadtpolizei Bregenz wegen eines Geldtaschendiebstahls in das Lokal gerufen. Sechs Beamte durchsuchten die Bar – und fanden nichts. Die Bardame erwähnte mit keinem Wort, dass sie angeblich von den beiden Angeklagten kurz vorher vergewaltigt worden sei. Erst als die Polizisten wieder weg waren, tauchte die Geldtasche plötzlich wieder auf. Und erst dann erfolgte die Anzeige wegen Vergewaltigung.

„Innere Wahrscheinlichkeit“

Nach kurzer Beratung sprach der Schöffensenat die beiden Trockenausbauer frei. Dass die Bardame nicht einmal angedeutet hatte, dass ihr sexuelle Gewalt angetan worden sei, entspreche nicht der „inneren Wahrscheinlichkeit“, schöpfte Richter Peter Mück aus seinem langjährigen Erfahrungsschatz als Sexualstrafrichter. „Wenn Frauen so etwas widerfährt, dann sind sie seelisch massiv beeinträchtigt.“ Offenbar habe der Geldtaschendiebstahl eine Rolle gespielt. Und vor allem sei gelogen worden. Von der Anzeigeerstatterin, aber noch mehr von den Angeklagten. Außerdem gäbe es auch noch so etwas wie eine „Einlassungsfahrlässigkeit“, so Mück. „Ob sie sich dabei amüsiert hat, sei dahingestellt. Jedenfalls hat sie etwas für das Geschäft gemacht, wenn Familienväter, die das Geld anders brauchen würden, den Abend mit Champagner ausklingen lassen.“ Für Männer, die besoffen und „heiߓ gemacht würden, sei es sehr schwer zu erkennen, wo die Grenze zu ziehen sei. Und: Der Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) werde zwar von den Verteidigern „bis zum geht nicht mehr“ überbeansprucht, so Mück. In diesem Fall sei der Zweifel aber gegeben.

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