“Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass man als Fahrzeuglenker nur so schnell fahren darf, dass andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen – etwa Hauswände – nicht beschmutzt werden”, erklärte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer am Dienstag in einer Aussendung.
Strafe von bis zu 726 Euro
Haben sich durch Schnee oder Regen auf der Fahrbahn Wasserlacken bzw. Schneematsch gebildet, ist die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass eine Beschmutzung vermieden wird. Ansonsten riskiert der Lenker eine Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro. Zusätzlich kann er auch für die Putzereikosten haftbar gemacht werden. (APA)
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