Eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird derzeit im Verkehrsministerium vorbereitet. Damit soll die Dauer der Geschwindigkeitsbegrenzung um eine Stunde verlängert werden – nämlich von 22.00 bis 6.00 Uhr statt wie bisher bis 5.00 Uhr, hieß es in einer Aussendung.
Anhebung der nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung
“Für Lastkraftwagenfahrer, die in der Nacht unterwegs sein müssen, ist die Anhebung um zehn km/h eine Erleichterung in ihrer Berufsausübung”, meinte Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ). Laut seiner Sprecherin soll die Novelle, die Lkw über 7,5 Tonnen betrifft, bereits Anfang Sommer in Kraft treten.
Die Strecken, auf denen explizit 60 km/h verordnet wurden, sollen jedoch weiter bestehen bleiben, betonte Verkehrsminister Hofer. Dies wären beispielsweise Brennerautobahn (A13), Inntalautobahn (A12) und Rheintalautobahn (A14) sowie die Südosttangente (A23). In diesem Bereich ist das Transitverkehrsaufkommen deutlich höher als auf anderen Autobahnen, weshalb aus Verkehrssicherheitsgründen eine Anhebung nicht ratsam wäre, hieß es in der Aussendung.
Zustimmung für die Novelle gibt es von der Verkehrswirtschaft. “Die Geschwindigkeitserhöhung ist eine richtungsweisende Entscheidung, die nicht nur der Verkehrswirtschaft Vorteile bringt. Erwiesenermaßen wirkt sich eine geringere Geschwindigkeitsdifferenz zum Pkw auch positiv auf die Verkehrssicherheit aus. Zudem ist das konstante Fahren mit 70 km/h umweltfreundlicher und bringt keine Verschlechterung beim Lärmschutz”, meinte Erik Wolf, Geschäftsführer der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er erneuerte zugleich die Forderung der Branche, dass auf Österreichs Autobahnen generell Tempo 80 für Lkw zugelassen werden soll.
(APA/Red)
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