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Aus Angst vor der Gattin einen Überfall erfunden

28-Jähriger gab 100 Euro zum Vergnügen aus und erfand aus Angst vor Gattin Überfall.
28-Jähriger gab 100 Euro zum Vergnügen aus und erfand aus Angst vor Gattin Überfall. ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch, Dornbirn. 28-Jähriger täuschte vor, in Dornbirn ausgeraubt worden zu sein - dabei hatte er die 100 Euro verspielt und für Alkohol ausgegeben.

Wie sollte der über ein monatliches Einkommen von 1400 Euro verfügende Mann seiner Gattin erklären, dass er leichtfertig 100 Euro fürs Glücksspiel und für Alkohol ausgegeben hatte? Der 28-Jährige benötigte eine Ausrede für seine Frau. Dafür ging er zu weit, denn er beging bei der Beschaffung eines vermeintlichen Alibis gleich zwei Straftaten – die Vergehen der falschen Beweisaussage vor der Polizei und der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung.

Der im Unterland lebende Rumäne zeigte bei der Polizei am 12. Juni 2014 wahrheitswidrig an, ihm seien am selben Tag bei einem Überfall auf der Straße 100 Euro geraubt worden.

Beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch blieben dem geständigen Angeklagten eine Verurteilung und damit eine Vorstrafe erspart. Richterin Angelika Prechtl-Marte gewährte ihm eine Diversion. Die Geldbuße beträgt 500 Euro. Der Angeklagte und Staatsanwältin Daniela Wenger waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Sobald der Angeklagte die Geldbuße bezahlt hat, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. In seinem Strafregister scheint dann weiterhin keine Eintragung auf. Nur für das Gericht und die Staatsanwaltschaft wird die Diversion schriftlich festgehalten.

Raubüberfall erfunden

Aus Angst vor seiner Frau habe er den Raubüberfall auf ihn erfunden, sagte der Angeklagte in der Hauptverhandlung. Das hatte der Beschuldigte schon bei seiner zweiten Einvernahme vor der Polizei zugegeben. Er habe sich zunächst nicht getraut, seiner Frau die Wahrheit zu sagen. Deshalb habe er bei der Polizei den erfundenen Raubüberfall angezeigt. In seiner Anzeige behauptete der Zeuge fälschlicherweise, vier unbekannte Männer hätten ihm am 12. Juni 2014 beim Dornbirner Busbahnhof überfallen. Sie hätten ihn getreten und geschlagen. Zuletzt hätten sie ihm aus seiner Jackentasche 100 Euro entrissen.

Weil er unbescholten und schon vor der Polizei reumütig geständig gewesen ist, bot das Gericht dem Angeklagten die milde Sanktionsform der Diversion an. Das Vergehen der falschen Zeugenaussage vor Polizei und Gericht kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Er entschuldige sich 100 Mal für das, was er getan habe, sagte der wegen 100 Euro ursprünglich lügende 28-Jährige zur Richterin. Er müsse sich nicht beim Gericht entschuldigen, erwiderte die Richterin, sondern bei seiner Frau.

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