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Antidiskriminierungsgesetz in der Begutachtung

Vor kurzem wurde der Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz – ADG) zur Begutachtung versandt.

Der Text liegt bis Dienstag, 23. November 2004 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar. Jeder Landesbürger hat während der Auflagefrist die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Der Entwurf dient der Umsetzung von drei EU-Richtlinien in das Landesrecht. Er verfolgt das Ziel, Diskriminierungen auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie des Geschlechts zu vermeiden. Bei Verstößen gegen das Diskriminisierungsverbot sind Schadenersatzansprüche vorgesehen. Es werden Antidiskriminierungsstellen (insbesondere der Landesvolksanwalt) genannt, an die man sich zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung wenden kann.

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