Nun wurde Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen gegen ihn erhoben. Im Feburar dieses Jahres wurde der Augenzeuge, der den Mann beobachtet hatte, wie er gemeinsam mit der Siebenjährigen in seine Wohnung ging, für seinen Mut ausgezeichnet. Sicherheitsdirektor Elmar Marent hob hervor, dass gerade bei solchen Verdachtsmomenten Zivilcourage gefragt sei. Der Augenzeuge hatte damals die Polizei alarmiert, der Kinderschänder wurde in U-Haft genommen.
Amtsbekannter Täter
Ende Juni wurde der Mann für die Öffentlichkeit unverständlich wieder auf freien Fuß gesetzt. Es handelt sich bei ihm um einen amtsbekannten Pädophilen, der bereits in den 90er-Jahren vier Mädchen in seine Wohnung gelockt hat und sich außerdem an seinen beiden Stiefsöhnen verging. Eine nach seiner Haft im Jahr 2000 begonnene Therapie brach er ab. Die Staatsanwaltschaft bekämpfte die Entscheidung. Unserer Meinung nach besteht dringender Tatverdacht und Wiederholungsgefahr, begründete damals Franz Pflanzner die Beschwerde.
Im August entschied das Oberlandesgericht Innsbruck, dass der Verdächtige wieder in Haft muss. Die Aussagen des Mädchens waren offenbar belastend genug, um den einschlägig Vorbestraften wieder ins Gefängnis zu stecken. Für die Staatsanwaltschaft Feldkirch ist die Sachlage nun so weit geklärt, dass sie Anklage erhoben hat. Der Mann wird des teilweise versuchten und teils vollendeten sexuellen Missbrauchs an Unmündigen beschuldigt, gibt Pressesprecher Reinhard Flatz Auskunft. 14 Tage hat er Zeit, um zu überlegen, ob er sich bereits gegen die Anklage wehren will. Tut er dies, muss das Oberlandesgericht Innsbruck überprüfen, ob die Anklage tatsächlich ihre Berechtigung hat. In der Praxis werden Anklageschriften jedoch kaum bekämpft.
Vorgeworfen werden dem 47-Jährigen zwei Vorfälle. 2002 soll er im Rahmen von Doktorspielen versucht haben, einen siebenjährigen Buben zu missbrauchen. Der zweite Vorfall soll sich im Juni vergangenen Jahres abgespielt haben. Wieder ging es offenbar um Doktorspiele. Der Beschuldigte selbst bestreitet bislang jeden sexuellen Übergriff. Einzig, dass das Mädchen gemeinsam mit einer Freundin in seiner Wohnung war, gibt er zu. Das eine Kind habe etwas vorgeturnt, sonst sei nichts passiert. Bei dem Fall im Juni ist die Anklagebehörde aber überzeugt davon, dass es zu sexuellen Übergriffen an einem der Mädchen gekommen ist.
Bis fünf Jahre Haft
Es war eine schwierige Entscheidung, ob man den Mann wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauch oder vollendeten einfachen sexuellen Missbrauch anklagen soll. Der Unterschied ist, dass im ersten Fall Handlungen stattgefunden haben müssten, die einem Beischlaf gleichzusetzen wären. Bei einfachem sexuellen Missbrauch beträgt der Strafrahmen entsprechend weniger, nämlich sechs Monate bis fünf Jahre. Die Anklagebehörde entschied sich für Letzteres.
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