Im Zuge der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass gegen den 26-Jährigen ein Haftbefehl einer oberbayrischen Staatsanwaltschaft bestand. Der Mann war wegen Urkundenfälschung aufgefallen und hatte den fälligen Strafbefehl nicht beglichen.
Nach Hinterlegung der Ersatzfreiheitsstrafe konnte der 26-Jährige seine Reise fortsetzen, teilte die Polizei in Lindau am Montag mit. Bei dem von der Schweizerin verursachten Unfall war es bei Blechschaden geblieben.
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