Den Anrufern gelinge es leider häufig, den Verbrauchern Kontodaten und eine Einzugsermächtigung zu entlocken. Nach dem Telekommunikationsgesetz sind Anrufe zu Werbezwecken ohne Zustimmung des Konsumenten jedoch strikt verboten, so die AK.
Den Konsumenten wurde stets von einem Anrufer, der sich als Mitarbeiter von “Eurowin” zu erkennen gab, mitgeteilt, sie hätten vor sechs Monaten einen Vertrag mit der Lottogesellschaft abgeschlossen. Sie könnten entweder um 49,90 Euro pro Monat drei Monate lang Lotto spielen oder müssten eine Verwaltungsstrafe von 800 Euro zahlen. Wer diesem Druck nicht standhalte und zustimme, das Angebot drei Monate zu nutzen, schließe dadurch einen Vertrag ab, warnte die AK.
“Wir raten den Betroffenen, Anzeige bei der Fernmeldebehörde in Innsbruck zu erstatten. Die Anzeige muss den Sachverhalt, den Tag und die Uhrzeit des Anrufes sowie den Namen der Firma enthalten”, so AK-Präsident Hubert Hämmerle. Ein telefonisch abgeschlossener Vertrag sei grundsätzlich wirksam, Betroffene könnten jedoch auch nach Erhalt der Auftragsbestätigung innerhalb einer Woche schriftlich von der Mitgliedschaft zurücktreten. Eine zu Unrecht erfolgte Abbuchung vom Konto könne der Konsument innerhalb von 42 Tagen durch seine Bank zurückholen lassen.
Die von den Betreibern der Lotteriegemeinschaften einkassierten Beträge seien in der Regel um ein Vielfaches höher als die für Tipps ausgegebenen, so die AK. Bei Anrufen ausländischer Lottogesellschaften gelte zudem besondere Vorsicht. Laut dem österreichischen Glücksspielgesetz ist die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen verboten, wenn die Einsätze vom Inland aus geleistet werden, informierte die Arbeiterkammer. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro geahndet werden.
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