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AK Vorarlberg gewinnt gegen Mobilkom

Bregenz/Wien - Das Handelsgericht Wien hat nach Angaben der Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg die Taktabrechnung der Mobilkom Austria als ungesetzlich erkannt.

Streitpunkt ist die Verrechnung nach angefangenen Minuten unabhängig von der tatsächlichen Gesprächsdauer. Das Urteil des Handelsgerichts vom 6. März ist noch nicht rechtskräftig. Die Mobilkom Austria wollte vorerst keine Stellungnahme abgeben, da das Urteil noch nicht im Unternehmen vorliege.

Die AK Vorarlberg hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) im November des Vorjahres mit einer Klage gegen die Mobilkom Austria wegen der nicht sekundengenauen Abrechnung von Telefongesprächen beauftragt. Beanstandet wurde eine Klausel, die es der Mobilkom ermöglicht, Gespräche in Blöcken zu 60/30 oder 60/60 abzurechnen. „Für den Konsumenten bedeutet das, es wird unabhängig von der tatsächlichen Gesprächsdauer jede angefangene Minute – je nach Modell jede weitere halbe oder ganze Minute – voll verrechnet“, so AK Vorarlberg-Direktor Rainer Keckeis.

Das Handelsgericht Wien habe in seinem Urteil festgestellt, dass eine Verankerung dieser Taktabrechnung in den Tarifen der Mobilkom Austria eindeutig den gesetzlichen Bedingungen widerspreche, zeigte sich der AK-Direktor über die Entscheidung des Gerichts erfreut. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass eine solche Vertragsbestimmung für den Mobilfunk-Kunden nachteilig zu werten sei. „Wenn überhaupt, muss ein solcher Vertragsbestandteil ausdrücklich und individuell mit jedem einzelnen Kunden vereinbart werden“, sagte Keckeis. Er rechnete damit, dass die Mobilkom Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

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