Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, der Gebietskrankenkasse zu melden, wer in welchem Monat Schwerarbeit geleistet hat, nicht aber den Dienstnehmern. Das ist für uns ein unhaltbarer Zustand, sagt dazu AK-Präsident Hubert Hämmerle. Er fordert, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Abschrift der Meldung an die GKK bekommen, damit jede(r) automatisch weiß, in welchem Monat er oder sie vom Betrieb als Schwerarbeiter/in gemeldet wurde.
Derzeit hätten Arbeitnehmer/innen nur die Möglichkeit, Jahr für Jahr zur Gebietskrankenkasse zu pilgern, um sich dort einen Auszug über die geleisteten Schwerarbeitsmonate geben zu lassen. Das kann es eigentlich nicht sein, sagt Hämmerle. Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) wurde mit 1. Jänner 2007 die Möglichkeit einer Schwerarbeitspension geschaffen. Seit 1. Jänner sind Personen, die 45 Versicherungsjahre erworben und in den letzten 20 Jahren mindestens zehn Jahre Schwerarbeit verrichtet haben, berechtigt, eine Schwerarbeitspension in Anspruch zu nehmen. Relevant sind Schwerarbeitszeiten für Frauen ab dem 35. und für Männer ab dem 40. Lebensjahr.
Schwerarbeitspension
Der Vorteil einer Schwerarbeitspension liegt in einem früheren Pensionsantritt und in den verglichen mit der normalen Frühpension geringeren Abschlägen bei der Pensionshöhe. Für Zeiträume seit 1. Jänner 2007 haben die Dienstgeber die Schwerarbeitszeiten ihrer Dienstnehmer altersbezogen der GKK zu melden. Die Meldung erfolgt einmal pro Kalenderjahr und zwar jeweils bis Ende Februar für das vorangegangene Jahr (erstmals im Februar 2008 für 2007).
Quelle: Arbeiterkammer Vorarlberg
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