Der Mann hatte für einen Freund ein halbes Kilo Marihuana aufbewahrt und somit seine Verkäufe unterstützt. Dass es ganz praktisch war, dass er sich selbst aus dem „Lager“ bedienen konnte, räumt er ein. Der Wälder, der bereits acht Vorstrafen, davon vier aus dem Suchtmittelbereich, hat, wird zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt. Allerdings steht ihm die Möglichkeit Therapie statt Strafe offen. Wenn der Gutachter seine Abhängigkeit bestätigt und er sich zu einem Entzug bereit erklärt, kommt er um die Gefängnisstrafe herum.
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