n Vorarlberg sind es 984.000 Euro. Am 30. Juni läuft die Frist ab. Ein langes Leben war der Ambulanzgebühr weiß Gott nicht beschieden. Lediglich zwischen 15. April 2001 und 31. März 2002 wurden Versicherungsnehmer und ihre Angehörigen für einen Besuch im Spital zur Kasse gebeten.
Dann kam das Aus für den umstrittenen Obulus. Der Verfassungsgerichtshof kippte die Ambulanzgebühr aus formalen Gründen. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat erschien letztlich der Verwaltungsaufwand durch die Vielzahl an Ausnahmen zu hoch.
Dehnbares Gesetz
Wie dehnbar das Gesetz war, zeigt sich am Beispiel der Vorarlberger Gebietskrankenkasse. Von den ursprünglich 168.000 beitragspflichtigen Ambulanzbesuchen fielen aufgrund von Befreiungspflichten 149.000 weg. Das sind sage und schreibe 85 Prozent. Dazu kam, dass jeder Fall einzeln auf mögliche Ausnahmebestimmungen geprüft werden musste.
Anfangs sah das mit der Ambulanzgebühr zumindest optisch ja noch relativ gut aus. Rund 1,14 Millionen Euro schrieb die VGKK 2001 ihren Versicherungsnehmern vor. Ein Jahr später schrumpfte der vorgeschriebene Betrag auf 73.000 Euro. Als sich 2003 das tatsächliche Ende der ungeliebten Spitalssteuer ankündigte, wurden die Formulare ad acta gelegt.
Dafür begannen Reinhard Gutsche und seine Mitarbeiter mit der Rückerstattung der Ambulanzgebühren. Es kommen eigentlich laufend Anträge, bestätigt Gutsche. Laut Pressesprecher Bernd Stracke wurden die Versicherten auch immer wieder entsprechend informiert. Zudem hätte die GKK die brach liegenden Gelder von sich aus überwiesen, wenn eine Zuordnung zu den Konten der Einzahler möglich gewesen wäre.
So kommen Sie zu Ihrem Geld
Die Rückzahlung läuft ohne bürokratische Hindernisse. Man braucht weder Einzahlungsbeleg noch Datum des Ambulanzbesuchs vorzuweisen. Das prüft die GKK dann selber nach. Wir brauchen nur Name, Versicherungsnummer und Bankverbindung, sagt Reinhard Gutsche. Anträge mit Poststempel 30. Juni werden noch bearbeitet. Dann ist allerdings Schluss.
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