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735 Fälle für den Vorarlberger Volksanwalt

Mit 735 Fällen sah sich der Vorarlberger Landesvolksanwalt Felix Dünser im Vorjahr konfrontiert. Damit hat die Zahl der Fälle gegenüber den beiden Vorjahren zwar leicht abgenommen, das ist laut Dünser aber "keine dauerhafte Entwicklung".

Bei der Präsentation seines Tätigkeitsberichts 2004 nannte der LVA im Speziellen zwei Schwerpunkte. Neben drei Anträgen auf Verordnungsprüfung durch den Verfassungsgerichtshof führte Dünser die Wohnbeihilferichtlinien des Landes an.

Den Verfassungsgerichtshof hat Dünser im Falle von drei Umwidmungen angerufen: Zum einen betreffen seine Bedenken Landschaftsflächen in Rankweil, die in ein Golfplatz-Areal umgestaltet werden sollen, zum anderen wandte sich Dünser wegen einer Widmung im Zusammenhang mit einem Sägewerk in Egg im Bregenzerwald sowie wegen einer Kerngebietswidmung für ein Einkaufszentrum in Bludesch (Bezirk Bludenz) an den VfGH. Dünser rechnet damit, dass zwei der drei Verfahren im kommenden Jahr zum Abschluss kommen könnten.

Bei der Überprüfung der Wohnbeihilferichtlinien im Sinne des Gender Mainstreaming stellte Dünser fest, dass die Wohnbeihilfe Frauen zwar stärker zugute komme. Dennoch enthielten die geschlechtsneutral formulierten Richtlinien des Landes eine Reihe von Bestimmungen, die die Möglichkeit von Frauen einschränkten, Wohnbeihilfe in Anspruch zu nehmen. Als Beispiel nannte der LVA etwa den Umstand, dass nachweislich uneinbringliche Unterhaltungsforderungen trotzdem als Einkommen angerechnet werden. Auch die Hochrechnung von Teilzeiteinkommen auf eine Vollbeschäftigung wurde von Dünser kritisiert. Der anwesende Landtags-Präsident Gebhard Halder (V) sagte dazu, dass es sich bei diesen Fragen um politische Entscheidungen handle. „Es geht darum, was man will und was sich finanzieren lässt“, so Halder. Man werde aber darüber diskutieren.

Zu Meinungsverschiedenheiten, die sich zu handfesten Konflikten entwickeln, kommt es nach Dünsers Erfahrung meist im Bereich des Baurechts. So wurde im Bezirk Bregenz etwa erst nach mehr als dreieinhalb Jahren und nach der Einschaltung des Staatsanwalts ein Baubescheid erlassen. Dass es der LVA aber auch mit „menschlichen Sorgen“ zu tun hat, verdeutlichte Dünser mit dem Fall eines Wittwers, dem es verboten worden war, ein Sterbebild auf der Platte des Grabes seiner Frau anzubringen. Die Erlaubnis wurde nach der Intervention des LVA erteilt.

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