Von: Christiane Eckert
Ende Mai stieg die 61-jährige Lauteracherin in Innsbruck in einen Linienbus. Zunächst musste sie stehen, weil kein Sitzplatz frei war. Als ein Platz frei wurde, wollte sie schräg rückwärts zu diesem Sitz. Doch genau in diesem Moment, als sie sich nicht ausreichend festhielt, fuhr der Linienbus wieder an. Sie stürzte und zog sich einen Kompressionsbruch der Lendenwirbelsäule zu. Doch das zuständige Bezirksgericht Innsbruck lehnte die Schadenersatzforderung von 6000 Euro vorerst ab. Klagsvertreterin Olivia Lerch bekämpft die Entscheidung.
Fahrer schuldlos
Der Bus ist mit einem Automatikgetriebe ausgestattet. Deshalb, so der technische Sachverständige, sei ein ruckartiges Anfahren nicht möglich. Zudem steht in den Beförderungsbedingungen, dass sich Fahrgäste selbst festhalten müssen, Vorrichtungen gibt es ausreichend. Der Lenker hielt an und erkundigte sich, ob die Gestürzte Hilfe bräuchte. Im Schock lehnte die Frau zunächst ab, im Nachhinein zwangen sie jedoch Schmerzen, doch die Rettung zu verständigen. Andere Fahrgäste bestätigten, dass der Anfahrvorgang nicht außergewöhnlich ruckartig war. Deshalb vorerst kein Schadenersatz für die Lauteracherin.
Urteil wird bekämpft
Klagsvertreterin Olivia Lerch sieht den Fall anders. Sie geht von einer Haftung der beklagten Partei aus: „„Der anzulegende Sorgfaltsmaßstab darf nicht überspannt werden. Nicht jedes Aufstehen vom Sitzplatz stellt eine Sorglosigkeit dar. Die Position meiner Mandantin war nur für einen Moment instabil, ein Ausgleich durch Körperkraft nicht möglich, der Sturz somit unvermeidbar“, führt Lerch an. Nun ist die zweite Instanz am Wort. Der Akt liegt dem Berufungsgericht bereits vor.
(Red.)
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