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3500 Franken verdient und Arbeitslosengeld kassiert

In der Schweiz, verdient, in Vorarlberg Arbeitslosengeld bezogen
In der Schweiz, verdient, in Vorarlberg Arbeitslosengeld bezogen ©AP
Feldkirch. Verurteilter Sozialbetrüger arbeitete in der Schweiz und bezog gleichzeitig in Vorarlberg zu Unrecht 12.000 Euro Arbeitlosenunterstützung.

Während er in der Schweiz im Monat netto 3500 Franken verdient hat, hat der 31-Jährige gleichzeitig in Vorarlberg zwischen 2012 und 2015 insgesamt 12.000 Euro Arbeitslosengeld kassiert. Damit hat der Familienvater aus dem Bezirk Feldkirch Sozialbetrug begangen.

Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Die Geldstrafe setzt sich aus 300 von 360 möglichen Tagessätzen zu je fünf Euro zusammen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch erfolgt wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betruges. Dafür beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet neun Monaten Gefängnis. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes fiel trotz des guten Einkommens mit fünf Euro niedrig aus, weil der Angeklagte für vier Kinder und seine Gattin sorgepflichtig ist.

Der von Mario Fluch verteidigte Angeklagte bekannte sich schuldig. Er hatte sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) in Vorarlberg als Arbeitsloser ausgegeben. Das AMS gewährte ihm Arbeitslosenunterstützung. Zuerst betrog der Antragsteller mit seinen falschen Angaben das AMS in Dornbirn und nach seinem Wohnortswechsel jenes in Feldkirch.

Als Paketfahrer tätig

Der Mann war in der Zeit als offizieller Arbeitsloser in Österreich heimlich in der Schweiz in einer Vollzeit-Anstellung als Paketfahrer beruflich tätig und wurde dafür sehr gut entlohnt. Den Job in der Schweiz hat er beim AMS in Vorarlberg verschwiegen.

Richter Martin Mitteregger kritisierte die besondere Verwerflichkeit der begangenen Straftaten. Mit Sozialbetrug würden der Staat mit seinem überbelasteten Sozialsystem und ehrliche Steuerzahler geschädigt, die unverschuldet in Not geratene Arbeitslose finanzieren. Der Richter gab seiner Verwunderung darüber Ausdruck, dass der Sozialbetrug des beruflichen Grenzgängers nicht früher aufgeflogen ist.

Spielsucht als Motiv

Als Tatmotiv gab der Angeklagte mit den getilgten Vorstrafen seine Spielsucht an. Er habe deshalb einen erhöhten Geldbedarf gehabt. Zumal er ja auch eine vierköpfige Familie ernähren müsse.

Der Angeklagte erschien ges­tern mit Verspätung zu seiner Gerichtsverhandlung. Als der Richter für seine Vorführung die Polizei verständigen wollte, kam der 31-Jährige doch noch ins Landesgericht.

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