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250.000 Euro Schadenersatz für querschnittgelähmte Frau

´Von Kutsche überrollt: Frau erlitt bei Unfall Querschnittslähmung.
´Von Kutsche überrollt: Frau erlitt bei Unfall Querschnittslähmung. ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch - Als Schadenersatz bezahlt die Haftpflichtversicherung des Pferdekutschers dem querschnittgelähmten Unfallopfer 250.000 Euro. Mit diesem gerichtlichen Vergleich endete in dieser Woche ein Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch.

Von einer Pferdekutsche war die damals 32-jährige Frau vor sieben Jahren überrollt worden. Sie erlitt bei dem Unfall eine Querschnittlähmung. Deshalb ist sie seither zur Fortbewegung auf den Rollstuhl angewiesen.

Der folgenschwere Unfall ereignete sich am 7. Mai 2006 im Bezirk Feldkirch. Die 32-Jährige spannte an jenem Sonntag ein Pferd vor eine sogenannte Marathonkutsche. Dabei scheute das Tier. Das Pferd ging mit der Kutsche durch. Die Frau konnte sich nicht mehr in Sicherheit bringen. Sie wurde von der Kutsche überrollt.

Die verunfallte Frau klagte den Kutscher und dessen Haftpflichtversicherung auf Schadenersatz. Der Zivilprozess begann am Landesgericht im Jahr 2007. Erst sechs Jahre später konnte das Gerichtsverfahren jetzt zu Ende gebracht werden, in der ersten Instanz und ohne Urteil. Zur langen Verfahrensdauer habe auch ein mehrmaliger Richterwechsel beigetragen, sagte ein Parteienvertreter.

Richterin Anna Maria Grass war es vorbehalten, nun in der letzten Verhandlung den gerichtlichen Vergleich festzuhalten, auf den sich die Streitparteien nach all den Jahren des Prozessierens doch noch einigen hatten können. Die darin festgeschriebene Entschädigungssumme von 250.000 Euro setzt sich aus drei Teilbeträgen zusammen, 50.000 Euro und je zweimal 100.000 Euro. Ein Teilbetrag ist etwa dem behindertengerechten Umbau des Wohnhauses der Rollstuhlfahrerin gewidmet, ein anderer der Entschädigung für die körperliche Verunstaltung.

Mitverschulden

In der gütlichen Einigung wird auch festgehalten, dass das Mitverschulden des Unfall­opfers am Unglück 50 Prozent beträgt. Die andere Hälfte der Verantwortung übernimmt, so die Kompromisslösung in dem Rechtsstreit, der Besitzer der Kutsche, der beim Unfall ebenfalls vor Ort war. Zur Teilung des Verschuldens habe man sich entschlossen, weil sich der genaue Unfallhergang trotz aller Bemühungen nicht klären lassen habe, erklärt ein Parteienvertreter. Zwei Personen, der Kutscher und die Frau, seien mit der Kutsche beschäftigt gewesen. Die Verantwortung für den Unfall werde daher unter ihnen aufgeteilt.

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