Der zur Tatzeit bekennende Skinhead hatte außerdem bei einer anderen Gelegenheit einen farbigen Jugendlichen mit einer Machete bedroht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für Aufsehen sorgte Verteidiger Franz Großmann, der das Verhalten von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ins Spiel brachte.
Provoziert hätte er sich gefühlt, als im Sommer vergangenen Jahres an die 80 Personen am Klagenfurter Neuen Platz gegen eine rechtsextreme Veranstaltung demonstriert hatten, beteuerte der Angeklagte bei der Verhandlung. Seine Reaktion: Er zog sich eine Bomberjacke und Springerstiefel an, nahm einen Freund mit und mischte sich unter die Menge. Dort angekommen legte er schärfsten Protest ein – indem er seinen rechten Arm zum deutschen Gruß erhob und Heil Hitler rief. Lange dauerte es nicht, bis ein Polizist ihn festnahm. Wenn die anderen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen herumlaufen, werde ich wohl auch solche Symbole verwenden dürfen, rechtfertigte er sich damals.
Seinen Hass gegenüber Andersdenkenden und Ausländern hatte der Angeklagte im selben Sommer schon in einem Klagenfurter Park kundgetan. Freunde aus dem rechtsextremen Kreis hatten sich auf seine Hilfsbereitschaft verlassen um gemeinsam mit ihm gegen drei Parkbesucher – darunter auch ein dunkelhäutiger – anzukommen. Rambo – so nannten die Freunde ihn – eilte mit einem Messer herbei und drohte mit dem Abstechen. Den Angegriffenen gelang es schließlich, die Polizei zu alarmieren.
Der zwei Mal Vorbestrafte wurde wegen Verstoßes gegen das Verbots- und das Waffengesetz sowie wegen versuchter Nötigung und gefährlicher Drohung angezeigt. Er zeigte sich jetzt vor Richter Alfred Pasterk in allen Punkten geständig. Sein Freund, der ihn beide Male begleitet hatte, sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Er hatte im Juli in Klagenfurt mit einem Buschmesser ein junges Mädchen schwer verletzt.
Was macht man so als Skinhead?, lautete die erste Frage des Richters an Rambo. Man hat eine gewisse Ideologie, antwortete dieser, um sie auch näher zu erläutern: Dabei wird vor allem vertreten, dass Ausländer aus Österreich raus müssen. Diese seien Menschen, die nicht zum altgermanischen Reich gehören. Damals sei er noch stolz auf sein Handeln gewesen, nun hätte er aber viel Zeit zum Nachdenken gehabt und der besagten Ideologie eine Absage erteilt. Was halten sie von Adolf Hitler?, hakte der Richter nach. Antwort: Er war ein Narr. Aber: Er hat Autobahnen gebaut und war ein großer Historiker. Eine historische Persönlichkeit meinen Sie wohl, korrigierte ihn Staatsanwalt Helmut Jamnig.
Verteidiger Franz Großmann betonte ebenfalls, dass sein Mandant dieses Gedankengut nun endgültig hinter sich gelassen habe und in der Szene als verbrannt gelte. Außerdem habe er die Gesinnung vom Elternhaus mitbekommen, der Vater, ein Bundesheerbediensteter, denke nicht anders.
Das Verbotsgesetz ist nur für die Blöden, denn die werden erwischt. plädierte Großmann und meinte damit jene, die nicht intellektuell genug sind, ihre Aussagen entsprechend zu verpacken. Der Anwalt schoss auch in Richtung des derzeit wahlkämpfenden FPÖ-Chefs Heinz Christian Strache: Die Großen dürfen im Inlandsreport ihren Blödsinn verzapfen. Das sind die Täter, die den Boden aufbereiten.
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