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18 Monate bedingt für Salzburger "Sterbehilfe"-Arzt

Im Salzburger "Sterbehilfeprozess" gegen den pensionierten Lungenfacharzt Helmut Wihan (68) ist am Mittwoch das Urteil gefällt worden: Wihan wurde zu 18 Monaten bedingt wegen Tötung auf Verlangen verurteilt. Milde Strafe für unbescholtenen Arzt

Im aufsehenerregenden “Sterbehilfe”-Prozess ist heute, Mittwoch, am Landesgericht Salzburg ein Urteil ergangen. Der wegen Mordes angeklagte, pensionierte Lungenfacharzt Helmut Wihan (68), der einer depressiven, 70-jährigen Frau aus dem Salzburger Flachgau auf deren Wunsch am 13. Juni 2006 drei tödliche Injektionen verabreicht haben soll, wurde wegen “Tötung auf Verlangen” zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten nicht rechtskräftig verurteilt. Die Geschworenen fällten den Wahrspruch nahezu einstimmig. Nur ein Laienrichter hat die Frage auf Mord mit “ja” beantwortet.

 

Der Angeklagte hatte stets betont, aus Mitleid gehandelt zu haben. Der Fall von “aktiver Sterbehilfe”, die in Österreich strafbar ist, ereignete sich in dem Haus der offenbar lebensmüden Akademikerin in Obertrum. Auf eindringliches Bitten hin habe er seiner langjährigen, schwer kranken Bekannten eine Injektion Morphium in den Arm verabreicht, nachdem sie sich vorher selbst zwei Spritzen gesetzt habe, so lautete die Version von Wihan. Verlangt habe er nichts dafür, die Frau habe ihm aber ein Kuvert mit 27.000 Euro hinterlegt.

Doch Morphium wurde bei der gerichtsmedizinischen Obduktion im Leichnam der 70-Jährigen nicht gefunden, sondern eine tödliche Dosis von Tramadol und Methadon. “Die Einstichstellen befanden sich auch nicht in den Armen, sondern am Unterschenkel, Sprunggelenk und Fuß”, zitierte Staatsanwältin Elvira Gonschorowski-Zehetner aus der Expertise und machte damit auf Ungereimtheiten aufmerksam. Aufgrund des psychiatrischen Gutachtens des Grazer Gerichtssachverständigen Peter Hofmann hätte dem erfahrenen Mediziner auch klar sein müssen, dass die an Depressionen leidende Frau, die auch dem Alkohol sowie Nikotin zugetan und von Beruhigungsmitteln abhängig war, keinen ernsthaften, freien Tötungswillen mehr habe bilden können.

Die Anklagebehörde sah deshalb nicht den Tatbestand “Tötung auf Verlangen” verwirklicht, der mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht ist, sondern “Mord” (zehn bis 20 Jahre oder lebenslänglich). Das Urteil wurde deshalb mit Spannung erwartet, weil ein derartiger Fall in Österreich noch nicht vor Gericht gelandet ist. Wihan nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Dem Sohn der Verstorbenen wurde ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen.

Einige Zeugen sagten in dem Prozess aus, dass die willensstarke Frau mehrmals den Wunsch zu sterben geäußert hatte. Freunde berichteten, dass die Beziehung zu ihrem Sohn problematisch gewesen sei, da er in Amerika als Arzt arbeitete und wenig Zeit für seine Mutter hatte. Die verwitwete Pensionistin sei zusehends vereinsamt und habe vorwiegend nur mehr telefonisch Kontakt mit der Außenwelt gehalten. Im Beweisverfahren wurde zudem erörtert, dass sie neben Depressionen u.a. an Gefäßverengungen, Hypomanie, Epilepsie und leichter Demenz litt. Sie wurde 14 Mal in Krankenhäusern stationär aufgenommen und mehrmals operiert.

In seinem Schlusswort wies heute der Angeklagte daraufhin, dass er keinesfalls in finanziellen Schwierigkeiten stecke. Er sei ein Mensch, dessen Handeln durch Mitleid und Mitgefühl bestimmt sei, betonte Verteidiger Utho Hosp in seinem Plädoyer. “Mein Mandant hatte kein Motiv, er wollte nur helfen.” Die Frau habe die Todesart sowie den Zeitpunkt selbst bestimmen wollen und den befreundeten Arzt nach reiflicher Überlegung um Sterbehilfe gebeten.

Die milde Strafe begründete der vorsitzende Richter Wilhelm Longitsch damit, dass Wihan geständig und unbescholten war. Zudem habe der Angeklagte einen ordentlichen Lebenswandel geführt und zur Sicherstellung des Geldes beigetragen. Nach der Urteilsverkündung zeigte sich der Arzt erleichtert. Seine Augen füllten sich aber mit Tränen als er meinte, das Martyrium, als Mörder angeklagt zu sein, sei für ihn erträglich gewesen, nicht aber für seine Familie. “Die hat es schwer gehabt.”

 

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