Die Kontrollen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Baubranche mit ihrem Subunternehmer-System immer noch anfällig für illegale Beschäftigung ist. “Außerdem gibt es viele Scheinfirmen, welche vor allem aus dem Raum Wien kommen und auch in Vorarlberg Leistungen anbieten”, erklärt der Leiter der Region West der Finanzpolizei, Martin Amon, gegenüber VOL.AT. “Deshalb kontrolliert die Finanzpolizei derzeit verstärkt den Baubereich mit dem Ziel, die illegale Beschäftigung zurückzudrängen.” Auch kontrolliere man verstärkt ausländische Betriebe mit Blick auf Einhaltung der österreichischen Lohn- und Sozialstandards.
15 Verstöße in zwei Wochen festgestellt
Die Schwerpunktkontrollen beschränken sich dabei nicht nur auf Vorarlberg, sondern finden bundesweit statt. Allein in den vergangenen zwei Wochen wurden im Ländle auf 15 Baustellen 21 Betriebe geprüft. Allein hier wurden 15 Übertretungen festgestellt und Strafen in Höhe von 20.000 Euro bei den Bezirkshauptmannschaften beantragt. Hinzu kommt die Pfändung von 9.000 Euro an Steuerrückständen und die Aufgreifung von zwei sich illegal in Österreich aufhältige Personen, die der Polizei übergeben wurden.
Betroffen sei vor allem Innenausbau
Bau-Innungsmeister Peter Keckeis sieht das Problem vor allem im Bereich des Innenausbaus. Die Gefahr liege hier tatsächlich im Subunternehmertum, dadurch wisse der Auftraggeber meist nicht, welche Betriebe schlussendlich tatsächlich auf dem Bau tätig sein werden. Dies betrifft vor allem den Generalunternehmer einer Baustelle, dieser trage die Verantwortung für die Subunternehmer. “Hier helfen nur Kontrollen”, bestätigt Keckeis.
2018 Strafen von einer Million Euro
Allein in 2018 verfügte die Finanzpolizei in Vorarlberg bei 433 Strafanträgen eine Strafsumme von über eine Million Euro. Der Schwerpunkt lag dabei nicht nur auf der Baubranche, sondern auch auf Sozialbetrug, Illegales Glücksspiel und Lohn- und Sozialdumping, insbesondere bei ausländischen Betrieben. Bei 1350 kontrollierten Betrieben wurden dabei 585 Personen angetroffen, die nicht ordnungsgemäß beschäftigt waren. Dies reichte von der mangelnden Anmeldung bei der Sozialversicherung bis zur fehlenden Bewilligung nach dem Ausländer-Beschäftigungsgesetz oder Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumping-Gesetz.
Verstöße vor allem beim Lohndumping und Ausländerbeschäftigung
Die meisten Verstöße gab es dabei im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings. Hier wurden 2018 in Vorarlberg in 143 Fällen Strafen von 500.000 Euro beantragt. Wegen der nicht ordnungsgemäßen Beschäftigung von Ausländern wurden in 190 Fällen Strafen von 300.000 Euro angesetzt, in den 95 Fällen von Verstößen gegen das Sozialversicherungsgesetz immerhin noch 155.000 Euro. Die im Vergleich geringe Zahl von fünf Anzeigen nach dem Glücksspielgesetz schlugen mit 90.000 Euro zu Buche.
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