Freiwilligkeit sei “ineffizient abgesichert”
Die Arbeitnehmervertreter fordern “als Minimum” eine “schriftlich begründete Kündigung, die im Nachhinein nicht verändert werden darf. Am besten für die ArbeitnehmerInnen wäre ein absoluter Kündigungsschutz”, so AK-Wien Arbeitsrechtler Hans Trenner. Und: “Im bestehenden Anfechtungsrecht muss den ArbeitnehmerInnen im Falle einer positiven erstinstanzlichen Entscheidung, die Rückkehr auf den Arbeitsplatz ohne Wenn und Aber ermöglicht werden.”
Trenner verwies in einer Aussendung auch darauf, dass derartige Regelungen nicht überzogen seien. Das zeige auch das Beispiel des Nachbarlands Deutschland: “Dort gibt es derartige Regelungen und in Deutschland leben alle gut damit.”
Sich über ein Unterlaufen der Freiwilligkeit zu empören, sei zu wenig, so die AK. Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache drohte zuletzt Unternehmern, die sich bei der Umsetzung der neuen Arbeitszeitregeln und der Anwendung des 12-Stunden-Tags nicht an das von der Regierung versprochene Recht auf Freiwilligkeit halten, mit Sanktionen. Anlass war ein am Mittwoch von der AK bekannt gemachter Fall einer 56-jährigen Hilfsköchin in Wien, die unter Druck gesetzt und gekündigt worden sein soll. “Hätte die Bundesregierung beim neuen Arbeitszeitgesetz gleich auf die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften gehört, dann müsste Vizekanzler Heinz-Christian Strache jetzt den Unternehmen keine Sanktionen androhen”, kritisierte AK-Präsidentin Renate Anderl.
(APA/Red)
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