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Zeuge ist nicht erschienen: Geldstrafe für Ex-Anwalt

Fernbleiben mit beruflicher Verhinderung begründet
Fernbleiben mit beruflicher Verhinderung begründet ©VOL.AT/Hofmeister
Eine Ordnungsstrafe von 300 Euro hat Zivilrichter Norbert Stütler über einen pensionierten Rechtsanwalt verhängt. Denn der Ex-Anwalt ist als Zeuge nicht zur Gerichtsverhandlung am Landesgericht Feldkirch erschienen.

Der Zeuge hatte sein Fernbleiben schriftlich mit beruflicher Verhinderung begründet. Das sei kein hinreichender Entschuldigungsgrund, sagte der Richter.

Als Immobilienunternehmer ist der frühere Rechtsanwalt nach wie vor tätig. Sein Cousin ist Geschäftsführer der gemeinsamen Immobilienfirma und tritt in dem anhängigen Zivilprozess als Kläger auf. Beklagt ist eine ehemalige Hotelbetreiberin aus dem Bregenzerwald. Denn sie verweigert die nach einer neuen Parzellierung notwendig gewordene nochmalige Unterschrift zum Verkauf eines Grundstücks für 300.000 Euro an die Immobilienfirma.

Die von Josef Lercher anwaltlich vertretene Beklagte fühlt sich vom Ex-Anwalt und dem klagenden Unternehmensberater über den Tisch gezogen. Sie hat einem Verkauf des Grundstücks für einen Quadratmeterpreis von 30 Euro zugestimmt, das nach der nunmehrigen Umwidmung in Bauland weit mehr wert ist. Der Kläger weist darauf hin, dass das Grundstück beim Kauf eigentlich nur einen Verkehrswert von sieben Euro pro Quadratmeter gehabt­ habe.

Die Immobilienfirma hat in dem Bregenzerwälder Wintersportort Grundstücke gekauft, auf denen sie Ferienwohnungen bauen möchte. 52 Anleger aus der Steiermark investieren in die Wohnungen.

Geplante Seilbahn

Den Anlegern habe er ihre Investitionen mit einer geplanten Seilbahn schmackhaft gemacht, die die Gemeinde direkt mit einem großen Skigebiet verbinden soll, sagte der Kläger. Für das Bahnprojekt müsse die Gemeinde aber 500 neue Betten anbieten. Dazu beitragen sollen auch neue Wohnungen, die auf dem Grundstück eines früheren Hotels errichtet werden sollen. Das Hotel hätten er und sein Cousin der Beklagten um 1,7 Millionen Euro abgekauft, sagte der Kläger.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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