AA

Zehn Jahre Haft für 22. Verurteilung

©Hofmeister
Ein Martyrium hätten die beiden seinerzeitigen Freundinnen des Angeklagten erlitten, sagte Richter Martin Mitteregger. Die Frauen seien während ihrer Liebesbeziehungen schamlos ausgenutzt worden und hätten Todesangst gehabt.

Der Angeklagte wurde wegen versuchter Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, schwerer Erpressung, schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung, Hausfriedensbruchs und beharrlicher Verfolgung schuldig gesprochen. Dafür wurde der mit 21 Vorstrafen belastete 55-Jährige gestern Abend am Landesgericht Feldkirch zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Der Freisprüche beantragende Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof und Strafberufung beim Oberlandesgericht Inns­bruck an. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft. Angesichts der vielen einschlägigen Vorstrafen mit ähnlichen Vorfällen in der Vergangenheit sei dem Schöffensenat nichts anderes übriggeblieben, als die Höchststrafe zu verhängen, sagte dessen Vorsitzender.

Dem Hauptopfer, einer ehemaligen Polizistin, soll der Arbeitslose ein Teilschmerzengeld von 5000 Euro bezahlen, dem zweiten Opfer 3400 Euro.

Das Gericht hielt die Angaben der beiden Frauen für glaubwürdig. Die frühere Polizistin sagte als Zeugin aus, ihr damals angetrunkener Freund habe einmal versucht, sie zu vergewaltigen. Zudem habe sie ihn des Öfteren gegen ihren Willen sexuell befriedigen müssen – er habe ihr damit gedroht, sie sonst zu vergewaltigen.

Des Weiteren, so die Ex-Polizistin, habe er von ihr mit Morddrohungen oft Geld erpresst. Das Gericht ging von mehreren Hundert Euro aus. Der Schöffensenat stellte außerdem fest, dass der 55-Jährige der früheren Exekutivbeamtin damit gedroht habe, sie umzubringen, wenn sie etwa anzeige, dass er ohne Führerschein gefahren sei. Verurteilt wurde der Untersuchungshäftling auch wegen weiterer Todesdrohungen gegen seine einstige Freundin.

Drohung und Stalking

Der anderen Freundin hat der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts ein Messer an den Hals gehalten und gedroht, ihr die Kehle zu durchschneiden, wenn sie ihre Wohnung verlasse. Und er hat die 51-jährige Sekretärin laut Urteil nach dem Ende der Beziehung einen Monat lang gestalkt. Freigesprochen wurde der geschiedene Unterländer nur von einem der zahlreichen Anklagepunkte – von der schweren Nötigung, die Ex-Polizistin werde es nicht überleben, wenn sie sich nicht mit ihm treffe.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Zehn Jahre Haft für 22. Verurteilung