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Wohnrecht: AK stellt sich gegen eigene Mitglieder

VEV kritisiert: Gemeinsam mit Konsumentenschutz-Ministerium und Mietervereinigung werden von öffentlicher Seite massive Schlechterstellungen im Wohnrecht vorgeschlagen – doch viele AK-Mitglieder sind Eigentümer und Vermieter.

Die Arbeiterkammer Österreich als öffentliche Einrichtung stellt sich mit ihren Forderungen zur bevorstehenden Novelle zum Wohnrecht vollumfänglich auf die Seite der Mieter und damit gegen die Vermieter in Österreich. Und das, obwohl Zehntausende AK-Mitglieder in Österreich ebenfalls Eigentümer und Vermieter sind. Das zeigt der „Aktionsplan Konsumentenschutz“, der vom Konsumentenpolitischen Forum ausgearbeitet und vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz koordiniert wurde. An den darin enthaltenen Vorschlägen zur Wohnrechtsnovelle hat neben der Mietervereinigung unter anderen auch die Arbeiterkammer mitgearbeitet.

Die im Kapitel Wohnrecht enthaltenen Vorschläge stellen durchwegs eine teils massive Verschlechterung für die Vermieter dar. „Es ist schärfstens zu hinterfragen, warum sich eine Arbeiterkammer als Einrichtung mit Pflichtmitgliedschaft so dezidiert auf die Seite der Mieter stellt. Die AK tritt wie eine zweite Mietervereinigung auf, die Meinung der Eigentümer interessiert sie nicht“, kritisiert VEV-Präsident Markus Hagen. Während man solche Forderungen für die Schlechterstellung von Vermietern von einer Mietervereinigung erwartet, erstaunt diese Position der AK völlig. „Nicht alle AK-Mitglieder sind automatisch Mieter. Gerade in einem Eigentümerland wie Vorarlberg gibt es Tausende AK-Mitglieder, die als Eigentümer oder Vermieter seit Längerem miterleben müssen, wie ihre Interessenvertretung mit dem Geld aus ihren Pflichtmitgliedsbeiträgen Politik gegen sie macht“, so Hagen.

Vorarlberg vom “Mieter-Land” weit weg

Die Statistik Austria gibt der zahlenmäßigen Vormachtstellung der Eigentümer Recht: In Vorarlberg leben in mehr als zwei Drittel aller Hauptwohnsitzwohnungen Eigentümer oder deren nahe Verwandte. Das Ländle ist also weit davon entfernt, ein Mieter-Land zu sein. Deshalb dürfte auch der Eigentümer- und Vermieteranteil unter den AK-Mitgliedern entsprechend hoch sein. Nimmt man den Bundesdurchschnitt her, so wohnen österreichweit in 58 Prozent aller Hauptwohnsitzwohnungen die Eigentümer oder deren nahe Verwandte. Dieser Anteil wird nur durch Wien (21 Prozent) nach unten gedrückt. In allen anderen Bundesländern rangiert dieser Anteil nämlich zwischen 85 Prozent (Burgenland) und 64 Prozent (Salzburg). Österreich ist also mit Ausnahme von Wien ein Land der Eigentümer.

„Die AK sollte wegen ihrer inhomogenen Mitgliederstruktur nicht die Interessenvertretung der Mieter sein, sondern bei so wichtigen Fragen die Interessen aller Mitglieder vertreten. Dass sich sogar das Konsumentenschutz-Ministerium unter Minister Hundsdorfer so eindeutig und unreflektiert auf die Seite der Mieter stellt, setzt dem Ganzen noch die Krone auf“, so Hagen. Die Stimmen von Eigentümervertretern wurden bei der Erarbeitung dieses Aktionsplanes nicht gehört. Als ob Zehntausende Vermieter und Eigentümer in Österreich keine Konsumenten oder Mitglieder zweiter Klasse seien.

Neues Wohnrecht wirft Verschlechterung für Vermieter ab

Konkret wird in dem „Aktionsplan Konsumentenschutz“ von den genannten Organisationen unter Schirmherrschaft eines Ministeriums eine grundlegende Überarbeitung des Mietrechtsgesetzes (MRG) gefordert. Und diese Forderungen zielen auf eine Schlechterstellung der Vermieter ab. Ein paar Beispiele: Das aus Sicht der Vermieter strenge Mietrechtsgesetz mit Kündigungsschutz, Mietzinsobergrenzen, Erhaltungspflichten und Befristungsabschlägen soll bis auf ganz wenige Ausnahmen (z.B. Hotelzimmer, Heime) generell gelten. Gerade für Vorarlberg wäre das eine massive Schlechterstellung, wurden ja Ein- und Zweifamilienhäuser 2002 dezidiert vom MRG ausgenommen.

Dazu kommt die Forderung, dass die Erhaltungspflicht generell den Vermieter betreffen soll. Oder auch die Kürzung des Betriebskostenkataloges: Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen oder Verwaltungsauslagen hätten nichts mit dem laufenden Verbrauch der Mieter zu tun, weshalb sie die Vermieter tragen sollen. Zu guter Letzt wird in dem von einem Ministerium koordinierten Aktionsplan auch noch die Einführung von „wirksamen Oberbegrenzungen“ bei Richtwertmieten gefordert. „Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Vermietern sucht man vergeblich“, so Markus Hagen.

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