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Westenthaler-Prozess muss wiederholt werden

OGH hob erstinstanzliche Entscheidung in sämtlichen Anklagepunkten auf.
OGH hob erstinstanzliche Entscheidung in sämtlichen Anklagepunkten auf. ©APA
Der Prozess gegen Peter Westenthaler muss wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag den vor einem Jahr ergangenen Freispruch für den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker für null und nichtig erklärt.

Die erstinstanzliche Entscheidung wurde in beiden Anklagepunkten – schwerer Betrug und Untreue als Beteiligter – aufgehoben und eine neuerliche Verhandlung angeordnet. Der OGH-Senat (Vorsitz: Hans-Valentin Schroll) gab damit den Nichtigkeitsbeschwerden der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft Folge. Maßgeblich waren dafür zahlreiche Begründungs- und Feststellungsmängel im Ersturteil. In dem Verfahren war es einerseits um eine im Sommer 2006 auf Basis einer Scheinrechnung erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an eine BZÖ-Agentur sowie um eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga gegangen, die der forcierten Förderung des Fußball-Nachwuchses dienen sollte.

Subvention zweckentfremdet?

Westenthaler und sein Co-Vorstand Thomas Kornhoff, die damals an der Spitze der Bundesliga standen, sollen mit der Million einen Vergleich finanziert haben, um eine gegen die Bundesliga gerichtete Drittschuldner-Klage abzuwenden. Für die Anklagebehörde wurde damit die Subvention zweckentfremdet, was sie als “Förderungsmissbrauch” qualifizierte.

(APA)

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